Hallo, bin gerade dabei eine Angelegenheit abzurechnen, als Vormund.
Meine Frage ist, wir haben Kopien gefertigt aus einer Ermittlungsakte. Kann ich diese als Auslagen mit abrechnen?
Danke für eure Antworten.
LG Mondschein
Vormund
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Nee, da steht §1 Abs.2 Satz 2 RVG entgegen.
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Mondschein hat geschrieben:Hallo, bin gerade dabei eine Angelegenheit abzurechnen, als Vormund.
Welche Regelungen gelten denn für Vormünder?
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§ 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB
Stundensatz § 4 vbvg
Also wir rechnen nur die Stunden ab, 44€
Über § 1835 Aufwendungsersatz kannst du eine verauslagte Versandpauschale geltend machen. Kopien denke ich eher nicht, ausser du hast sie anderswo gefertigt und hierüber eine Rechnung
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