Hallo,
folgender Fall: Gegenstandswert 750 Euro. Nachdem Gegener in Verzug war - Unser Schreiben - danach MB - Widerspruch - Anspruchsbegründung. In der mündl. Verhandlung - Einigung. Stimmt nun meine Rechnung, insbesondere bzgl. der Anrechnungen?
Leistungszeitpunkt: März - Juli 2017 (Gegenstandswert 750 Euro) _
1,3 Geschäftsgebühr 2,13 RVG Nr. 2300 VV 104,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 20,00 Euro
1,0 Mahnbescheidantrag 2,13 RVG Nr. 3305 VV 80,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 16,00 Euro
Abzügl. Anrechnung der Geschäftsgebühr iHV 0,65 52,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr 2,13 RVG Nr. 3100 VV 104,00 Euro
1,2 Terminsgebühr 2,13 RVG Nr. 3104 VV 96,00 Euro
1,0 Einigungsgebühr 2,13 RVG Nr. 3104 VV 80,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '13 20,00 Euro
Abzügl. Anrechnung der Mahnbescheidantragsgebühr iHV 0,5 40,00 Euro
Fahrtkosten (20 km) §§ 2,13 RVG Nr. 7003 VV 6,00 Euro
Abwesenheitsentgelt §§ 2,13 RVG Nr. 7005 VV 25,00 Euro
Zwischenergebnis 499,00 Euro
Umsatzsteuer (MwSt), Nr. 7008 VV-RVG '13 (19,00 %) 94,81 Euro
Endbetrag 593,81Euro
1000 Dank!
Anrechnungen Außergerichtlich und MBA
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die 3305 wird komplett angerechnet.
Ansonsten korrekt.
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(UNHEILIG)
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Liesel hat geschrieben:Die 3305 wird komplett angerechnet.
Ansonsten korrekt.
Danke