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sunnylein
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#1
27.07.2017, 15:15
Kann ich nach einem Teilanerkenntnisurteil noch eine Klagerweiterung machen?
Ich habe sämtliche Kommentare durch, finde aber nichts passenden dazu ...
Mein Bauchgefühl sagt mit es geht nicht
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Anahid
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#2
27.07.2017, 15:35
Und warum soll es nicht gehen? Das Verfahren ist doch durch das Teil-Anerkenntnis nicht abgeschlossen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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sunnylein
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#3
27.07.2017, 15:42
Ok, ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass das Verfahren abgeschlossen ist und ich jetzt weitere Ansprüche durch erneute Klageeinreichung geltend machen muss.
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Anahid
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#4
27.07.2017, 16:01
Aber es kann doch nur ein Teil erledigt sein. Du schreibst doch "Teil"-Anerkenntnisurteil. Damit wurde ja wohl nicht die ganze Klageforderung anerkannt. Was ist denn mit dem Rest?
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