Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
-
sari1992
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 1
- Registriert: 25.07.2017, 11:30
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
25.07.2017, 11:47
Hallo ich hoffe ich habe hier das richtige Thema gewählt. Ich bin neu hier und komm hier noch nicht zurecht.
Also ich habe mal eine Frage.
Ich habe am 16.06.2017 ausgelernt und wurde direkt übernommen. Ich habe keinen Arbeitsvertrag erhalten. Es wurde auch mündlich nichts vereinbart, außer das Gehalt.
Da mir dieses viel zu wenig ist und ich auch generell hier nicht mehr zufrieden bin, möchte ich dieses Arbeitsverhältnis kündigen.
Muss ich hier die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen beachten?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
-
Sonnenkind
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
#2
25.07.2017, 12:48
Du willst eine schnelle Antwort? Das ist hier leider Rechtsberatung und deshalb nicht erlaubt.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)