"Die Neue" anlernen

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Chayenné
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#1

24.07.2017, 12:35

Hallöchen,

zu meiner Situation ist kurz und bündig zu sagen: Ich arbeite bis 01.08.2017 alleine mit meinem Chef. Zum besagten Datum kommt eine neue Azubine. Ich bin selbst noch Azubine und starte ins 2. Lehrjahr.
Ich bin froh, dass ab August jemand da ist, der mir die Akten zur Post raussucht :mrgreen: Aber natürlich soll sie auch was lernen. Aber ich habe jetzt schon den Verdacht, dass ein großer Teil des Anlernens an mir hängen bleibt, womit ich an sich kein Problem habe, aber sich trotzdem Probleme ergeben... Und zwar werde ich a) kaum Zeit dafür haben, da ich ja alleinige Bearbeiterin hier bin (neben meinem Chef natürlich) und b) bin ich wirklich eine Niete im Erklären :oops: Und ehrlich gesagt habe ich mir hier auch einige Dinge selbst angeeignet oder meine Kollegin (3. Jahr - jetzt fertig und nicht mehr da) gefragt. Die hatte natürlich viel mehr Ahnung als ich jetzt..

Ich habe schon nebenbei versucht eine Art Liste für "die Neue" anzulegen. Habe das Dokument "How to be Rechtsanwaltsfachangestellte" genannt :lol: Darin sollen solche wichtigen Sachen enthalten sein wie zum Beispiel.. Dass man keine EB´s stempelt, wie man Post eintütet, wie man sich am Telefon meldet... Ich wollte mal fragen ob es bei euch in der Kanzlei vielleicht schon so eine Liste oder Ähnliches gibt oder ob ihr selbst schon einmal sowas erstellt habt und mir Tipss geben könnt. Es soll quasi eine Art Spickzettel sein. Ich selbst komme an der Arbeit leider gar nicht dazu, diese Liste weiterzuführen..

Deshalb frage ich hier, ob ihr Ideen & Vorschläge habt, welche Dinge wichtig und interessant sein könnten für die neue Azubine! Ich wäre für Hilfe echt dankbar.

Danke fürs Lesen und bis dahin!
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Anahid
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#2

24.07.2017, 13:19

Na super.....wieder mal so eine Kanzlei, die zu geizig ist, sich eine Fachangestellte ins Büro zu holen und sich billige Angestellte in Form von Azubis hält. :roll:

Sorry, aber das geht ja mal gar nicht, dass eine Azubine, die selbst erst im zweiten Lehrjahr ist und ja selbst genug damit zu tun hat (bzw. zu tu haben sollte) ihr eigenes Lernpensum zu bestreiten, sich auch noch darum kümmern soll, eine neue Auszubildende auszubilden. :angst

Ich habe schon ausgebildet und weiß durchaus wieviel Zeit das in Anspruch nimmt, denn meine Meinung ist, dass ich eine Ausbildung schulde (was in einigen Kanzleien, die leider anscheinend zunehmen, nicht der Fall ist). Den Damen Kaffee kochen und putzen beizubringen, dafür ist die Mutter zuständig, nicht ich und nur mit tippen ist es auch nicht getan. Da ist man dann Schreibkraft, aber nicht Fachangestellte.

Zum grundsätzlichen Ablauf in Deiner Kanzlei: Wer schreibt die Kostenrechnungen? Wer macht die Zwangsvollstreckung? Wer macht die Buchhaltung?
Zuletzt geändert von Anahid am 24.07.2017, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Chayenné
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#3

24.07.2017, 13:44

Ich bin mir nicht ganz sicher inwieweit sich der Chef um das Anlernen kümmert, aber während meinem ersten Jahr war auch auch eher selten "bei uns vorne" und hat eher selten was erklärt. Wenn er was erklärt hat, dann war das fallbezogen. Möglicherweise wird das jetzt anders werden, möglicherweise aber auch nicht, deswegen möchte ich mich vorbereiten. Aber um ehrlich zu sein, ich denke das mit dem geizig stimmt irgendwo.. Er sagt es würde sich niemand finden lassen. Aber naja, genug dazu!

Zum Ablauf.. Ich mache einfach alles, was er mir auf den Tisch legt :D Das sind Dinge in der Zwangsvollstreckung, OWi-Sachen, Strafsachen, mietrechtliche Sachen, sonstiger Forderungseinzug, Verkehrsunfälle.. Buchhaltung, da muss ich ehrlich sagen da weiß ich nicht was da alles drunter fällt. Ich mache jegliche Kostenrechnungen und von denen jeweils immer ein Exemplar für den Kostenordner. Ansonsten kopiere ich manchmal Belege, die er mir gibt, und hefte sie ebenfalls in einen Ordner.
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#4

24.07.2017, 16:05

Hallo,

es ist ja schön und gut, dass du für deine Azubine eine "Liste" anfertigen willst, aber wir sind nicht dazu da, um deiner Azubine einen Ausbildungsplan zu erstellen. Dazu gab es i. Ü. schon viele Themen, stöbere einfach mal im Forum.

Wie schon geschrieben wurde, ist es ein starkes Stück, wie dein Arbeitgeber sein Büro führt. Aber um einen Ausbildungsplan muss er sich dann doch schon mal selbst kümmern. Du bist selbst noch in der Ausbildung und es ist nicht deine Aufgabe, auszubilden (sollte es zumindest nicht sein..).

Gruß
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#5

24.07.2017, 16:08

Wenn ich das so lese, bildest Du Dich quasi selbst aus. Sorry, denn Du kannst ja nichts dafür, aber mir sträuben sich hier grad echt die Haare.

Sachen die er Dir auf den Tisch legt.....Diktate oder was? Er wird Dir ja wohl hoffentlich nicht die Sachen zur selbständigen Bearbeitung geben, oder?

Hinsichtlich Deiner Ausgangsfrage: Es gibt durchaus Vorgaben, wie die Ausbildung ungefähr ablaufen soll. Dafür gibt es den Ausbildungsrahmenplan, der normalerweise zusammen mit dem Ausbildungsvertrag der Anwaltskanzlei übersandt wird.
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#6

24.07.2017, 16:11

Die Themenstarterin kann ja nichts dafür, aber solchen Kanzleien gehört das Handwerk gelegt. Es ist nicht einzusehen, daß ein Anwalt ohne eine vernünftige Fachkraft auch noch "ausbilden" darf, es gehört verboten :motz
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#7

24.07.2017, 16:45

Auch aus Sicht einer gerichtlichen Ausbildung: Wie #2 und 6. Solchen Kanzleien gehört die Ausbildungsmöglichkeit entzogen und fertig. Auch wenn es hier etwas abfällig klingt, aber im Prinzip läuft es darauf hinaus, das eine Wenigwissende eine Nichtswissende ausbilden soll. Das ist eine Zumutung. Und genau das würde ich dem Herrn Chef auch unterjubeln! Es ist eine Unverschämtheit, wie Azubis in solchen Kanzleien ausgenutzt und aus Kostengründen missbraucht werden.
~ Grüßle ~
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#8

24.07.2017, 16:50

Auch wenn Ihr natürlich alle recht habt, kann Chayenné nichts für die Situation. Als fast "frische" Azubine hätte ich dem Chef auch nicht gesagt: "Mach doch Deinen Mist alleine."

Chayenné druck Dir doch mal den Ausbildungsrahmenplan aus. Da steht drin, was Ihr - also Du ja genauso - lernen müsst. Vielleicht könnt Ihr das als Grundlage nehmen um vom Chef ein wenig klassische Ausbildung zu bekommen. Dann habt Ihr zumindest erst einmal eine Grundlage und der Chef bekommt mit, dass er derjenige ist, der Euch Dinge erklären muss.
Liebe Grüße

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#9

24.07.2017, 22:20

Chayenne ist keine Ausnahme, das hört man leider öfters. Ich frag mich wie das ist, wenn Azubis mal nach der Ausbildung woanders arbeiten. Muss aber jeder selber entscheiden. Ich möchte da auch nicht stehen und meinem Chef sagen, dass er/sie ne Pfeife ist, zum Glück hatte ich in der Ausbildung einen ganz tollen, wobei mich aber komplett die ReNos ausgebildet haben. Er hat mich aber mit zum Gericht genommen, fand ich immer total aufregend. Chefs haben nur meist von “ReNo Kram“ keine Ahnung, sprich PfÜB etc. Da braucht man schon Kollegen. Ich weiss auch nicht wie die RAe das rechtlich machen, z. B. Wiedereinsetzung? Ist aber zum Glück nicht Problem des Azubis, wär mir als RA aber doch etwas heikel den Azubi mit Fristen zu betrauen. Und ich persönlich stemple auch EBs ;)
https://www.gesetze-im-internet.de/reno ... 00014.html
Schau mal da rein, frag vielleicht den alten Azubi, ob sie dir ihre Berichtshefte leiht
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likema31
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#10

25.07.2017, 10:59

Chayenne kann nun wirklich nichts für die Situation und die jetzt fertige Azubine wird einen Grund haben, warum sie woanders hin ist.
Ich fürchte, Chayenne, Du musst Dir einfach mal die Zeit nehmen und so eine LIste erstellen, wenn es der Chef nicht macht. Ggf. auch mal abends. Denn sonst kommst Du ab dem 01.08. zu gar nichts mehr. Sprich auch mit dem Chef, wie er sich das vorstellt. Du kannst und darfst gar nicht ausbilden!

Ganz allgemein gesehen, ist es nicht unbedingt schlecht, wenn auch Einzelanwälte ausbilden. Das kommt in anderen Branchen auch vor. Der Kleinunternehmer mit der Azubine im Büro oder der Landschaftsgärtner mit seinem Azubi, nur um ein paar Beispiele zu nennen. Es darf m. E. aber nicht sein, dass die Azubine im 3. Jahr die neue Azubine im 1. Jahr ausbildet.
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