habe hier einen rechtskräftigen Titel, Zahlung Zug-um-Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus der Schuldverschreibung X. Da steht eine Straftat dahinter, Schuldner sitzt in U-Haft, die Staatsanwaltsschaft hat Vermögen arrestiert, der Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 111g StPO wurde gestellt und genehmigt (yay!). Soweit, so gut.
Das AG München - Vollstreckungsgericht - will ausweislich seiner Homepage, dass man für PKH den Vollstreckungsauftrag an den GVZ direkt mitsendet, die reichen das dann weiter.
Jetzt scheitere ich irgendwie an dieser Zug-um-Zug-Verurteilung.
In einer anderen Angelegenheit haben wir - nach etwas rätseln zusammen mit der GVZin - einen Brief an den Schuldner geschrieben nach dem Motto "wir fordern Sie auf, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu erklären, dass Sie der Übertragung zustimmen Zug um Zug gegen Zahlung". Den hat die GVZin dem Schuldner zugestellt, der hat schriftlich abgelehnt, dann hat die GVZin ihn zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen.
Jetzt geht es hier ja um arrestiertes Vermögen. An wen muss ich denn jetzt was anbieten? Dem Schuldner die Anteile Zug um Zug gegen Auszahlung von - möglicherweise noch vorhandenem - arrestierten Vermögen oder gegen Zahlung der Forderung und dann in das arrestiere Vermögen vollstrecken? Der StA die Anteile Zug um Zug gegen Auszahlung? Hab da grad ein Brett vorm Kopf.
Wenn dann tatsächlich was da ist, was passiert dann mit den Anteilen? Werden die Zwangs-Übertragen? Hatte bei sowas noch nie einen Schuldner, bei dem dann auch tatsächlich was zu holen war.
Für Hinweise wäre ich dankbar. Hab bereits 5 Monate auf den Beschluss gewartet, dass die Zwangsvollstreckung zugelassen wird. Wenn ich jetzt nochmal 5 Monate warte um dann vom Gericht gesagt zu bekommen, der PKH-Antrag wird abgelehnt, weil die Zwangsvollstreckungsmaßnahme falsch ist, wäre das echt bitter.
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Danke für eure Antworten!