Wenn uns die Schadenspositionen bekannt sind, wenn auch nur fiktiv auf Gutachterbasis, machen wir unsere Kosten gleich mit geltend, indem wir abrechnen und dahinter hängen
"Alle evtl. weiterhin noch entstehenden Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht.
Darüber hinaus haben Sie meiner/em Mandantin/en im Wege des Schadensersatzes ferner die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten gemäß der nachstehenden Kostennote zu ersetzen."
Darauf folgend die Rechnung. Darauf folgend dann der "Überweisungsbetrag XYX,XX EUR" (Schaden + unsere Gebühren).
"Ich bitte um Ausgleich des überstehenden Überweisungsbetrages bis spätestens zum Ablauf des XX.XX.XXXX auf mein unten angegebenes Konto." Ende.
In dem einem Jahr, in dem ich jetzt meine Ausbildung mache, kam vielleicht 3 x ein Gebührensprung vor. Im Verhältnis zu den relativ vielen Autounfällen, die wir bearbeiten, denke ich dass das wenig ist.
Edit: Wenn ich mir das jetzt hier so durchlese, macht es vielleicht Sinn den ersten Satz "Alle evtl. weiterhin noch entstehenden Kosten [...]" auch erst nach seiner RA-Gebührenrechnung einzufügen, denn dafür sollte das ja auch gelten, denke ich mal
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)