Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MarenW
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#1
20.07.2017, 11:28
Hallo Ihr Lieben,
ich stehe gerade dermaßen auf dem Schlauch und habe das Gefühl all mein Wissen ist futsch.
Wir haben Klage eingericht und unsere vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend gemacht. Ein Teil (152,00 €) unserer vorgerichtlichen Kosten wurde uns jetzt im Urteil zugesprochen.
Ich müsste jetzt einen Kostenausgleicher machen und stehe leider total auf dme Schlauch, ob ich jetzt wegen den vorgerichtlichen Anwaltskosten irgendetwas beachten muss bzw. irgendwo eine Anrechnung machen muss
Vielen Dank im Voraus.
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Anahid
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#2
20.07.2017, 11:29
Selbstverständlich. Die im Urteil titulierten vorgerichtlichen Kosten sind hinsichtlich der darin enthaltenen GG zur Hälfte auf die VG anzurechnen.
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MarenW
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#3
20.07.2017, 11:30
Das heißt, ich müsste jetzt
VG aus dem festgesetzten SW
GG aus dem SW der vorgerichtlichen Kosten?
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Anahid
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#4
20.07.2017, 11:31
Öhm nein.
Ist Dein Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt?
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MarenW
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#5
20.07.2017, 11:35
Ich muss einen Kostenausgleichungsantrag an das Gericht machen.
Mein Problem ist nur, dass wir vorgerichtliche Kosten von 394,49 € geltend gemacht haben. Einen Tag vor VT hat dann die Gegenseite auf die vorgerichtlichen Kosten 236,69 € gezahlt.
Somit wurden uns dann gem. Urteil nur noch die 157,80 € zugesprochen.
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Sonnenkind
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#6
20.07.2017, 11:36
Die Frage von Anahid ist aber trotzdem nötig, nachdem es hierauf ankommt.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
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Gestern: schon vorbei.
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den du in der Hand hast.
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#7
20.07.2017, 11:36
Huch sorry. Nein ist er nicht.
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Anahid
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#8
20.07.2017, 11:39
Es wurden 152,50 € vorgerichtliche Kosten ausgeurteilt. Dies bedeutet, dass es sich hier um die GG, die PTA und die MwSt handelt, da Dein Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Also musst Du aus diesem Betrag zunächst die Mehrwertsteuer herausrechnen. 152,50 € : 119 x 100 = 128,15 €. Dann musst Du die PTA abziehen. Da die GG auf jeden Fall über 100,00 € betragen hat, ist die volle PTA von 20,00 € abzuziehen, sodass eine GG von 108,15 € verbleibt. Diese ist zur Hälfte und somit in Höhe von 54,08 € auf die VG anzurechnen.
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#9
20.07.2017, 14:03
Danke!
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#10
20.07.2017, 14:14
Aber meine Rechnung ist falsch. Wie Du oben geschrieben hast, wurden nicht 152,00 €, sondern 157,80 € zugesprochen. Du musst also nicht 54,08 € anrechnen, sondern 56,30 €.
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