Hallo liebe Mitstreiter,
von der gesellschaftsrechtlichen Bearbeitung der UGs habe ich leider nicht die große Ahnung.
Ich habe eine mit Musterprotokoll gegründete UG mit 2 Gesellschaftern. Jetzt möchte der eine Gesellschafter seinen Anteil an den anderen Gesellschafter verkaufen. An der Geschäftsführung ändert sich nichts.
1. Ist es richtig, dass nun eine Anteilsabtretung beurkundet werden muss, so wie auch bei einer "normalen" GmbH und auch die Kosten dafür wie bei einer "normalen" GmbH entstehen?
2. Bisher gibt es keine Gesellschafterliste, da das Musterprotokoll als solche gilt. Muss der Notar nun nach erfolgter Anteilsabtretung eine Gesellschafterliste mit Bescheinigung erstellen und dem Handelsregister einreichen?
Anteilsabtretung bei einer UG
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Zu 1. meiner Meinung nach Ja.
...das haben wir schon immer so gemacht.
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- Manfred Fisch
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2 x Ja
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