Hallo,
hat jemand einen Rat für mich, welche Korrespondenz mit dem Mandanten nicht unbedingt aufzubewahren ist? Zum Beispiel, wenn man sich für die Übersendung von Unterlagen schriftlich bedankt oder einen Gesprächstermin vereinbart hat...kann man solche Schreiben bedenkenlos vernichten, damit die Akten nicht überfüllt sind?
Danke vorab!
Aktenführung, "unwichtige" Korrespondenz mit Mdt. etc.
- icerose
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meiner Meinung nach ja, kann entsorgt werden. Ich hefte so ganz banale Sachen (die reinen "zur-Kenntnis-Übersender") gar nicht erst ab.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- paralegal6
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Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
- skugga
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Dito. Ansonsten gibts genügend Mandanten, die, wenns mal krumm läuft, plötzlich felsenfest davon überzeugt sind, davon hätten sie ja niiie nich was gehört...paralegal6 hat geschrieben:Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
Wer schreibt, der bleibt. Und wenns im Notfall nur zur E-Akte gespeichert ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Lämmchen
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Einfache Übersendungsschreiben oder Terminvereinbarungen werden lediglich gespeichert. Das gleiche gilt für Übersendungsschreiben von Rechnungen. Die hefte ich nicht mehr ab, kann sie im System aber jederzeit aufrufen.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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Oh ja das kenne ich auch zur Genüge und deshalb vermerken wir auf allen Schreiben, die in Kopie an den Mandanten rausgingen auf dem Original, dass die Durchschrift an den Mandanten rausging mit Datum. Außerdem haben wir ein Postausgangsbuch in dem alles nochmal aufgeschrieben wird. Ist zwar mühselig aber das hat schon ganz oft als Beweis hergehalten und ist daher nicht zu unterschätzen!paralegal6 hat geschrieben:Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
Ansonsten sehe ich das auch so, dass bloße Kenntnisnahme-Nachrichten ohne besonderen Inhalt hier nicht wichtig sind, wenn man irgendwie anderweitig einen Nachweis führt, dass der Mandant diese Unterlagen zur Kenntnis bekommen hat. Aufbewahren, wenn die Angelegenheit wirklich abgeschlossen ist, muss man die dann aber wirklich nicht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- icerose
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von denen hab ich nicht sonderlich viele, eher wenige, dennoch können wir jede auch noch so kleine "Bewegung" elektronisch nachvollziehen. Das hängt auch mit den E-Akten zusammen - wir wollen ja irgendwann doch mal vom Papier weg.paralegal6 hat geschrieben:Also ich hab das oft genug dass Mandanten sagen sie haben etwas nicht bekommen, ich hefte eigentlich alles ab oder mache ansonsten einen Vermerk
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