Guten Morgen,
ich muss in einem Fall die Berufung zurücknehmen und es wurde vereinbart, dass der Kläger 1/4 und der Beklagte 3/4 der Gesamtkosten zu tragen kann.
Kann ich nun folgendes Schreiben an das OLG senden oder fehlt noch was?
In Sachen......
nehmen wir hiermit die Berufung zurück und beantragen hiermit, die Kosten des Verfahrens zu ¼ dem Kläger und ¾ dem Beklagten aufzuerlegen.
Danke
Rücknahme Berufung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Du wirst nicht umhin kommen, den Kostenantrag zu begründen. Denn Rücknahme der Berufung bedeutet normalerweise, dass der Berufungskläger die Kosten alleine trägt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 28.06.2017, 09:07
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA Win 2000
Ich würde da ans Gericht schreiben: "...nehmen wir hiermit die Berufung zurück. Bezüglich der Kosten des Verfahrens beantragen wir, diese im Verhältnis 1/4 zu 3/4 zu Lasten des Beklagten zu quoteln. Zur Begründung hierfür verweisen wir auf die im Mediationsverfahren ... geschlossene Vereinbarung, die in der Anlage vorgelegt wird."