In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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steffdshr
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#1
26.06.2017, 15:45
Hallöchen
Auch ich habe nun mal eine Frage:
Aufforderungsschreiben konnte dem SCH nicht zugestellt werden, weil unbekannt verzogen. Eine EMA hat ergeben, dass eine Auskunftssperre vorliegt. Kann ich trotzdem hier eine öffentliche Zustellung beantragen? Wenn nicht, was kann ich hier noch versuchen?
Danke vorab
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Pepples
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#2
26.06.2017, 16:56
Berechtigtes Interesse nachweisen wegen Realisierung einer Forderung o.ä. Dann gibt es in der Regel die Meldeanschrift.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Sonst könnte ja einfach jeder Schuldner eine Auskunftssperre beantragen und wäre fein raus.
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Himbeere89
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#3
27.09.2017, 12:39
Wir haben einen Detektiv beauftragen müssen - erst dann hat es dem Richter für ein berechtigtes Interesse gereicht. Hatten vorher Zustellung versucht - ging nicht. EMA mit Ergebnis unbekannt verzogen. Dann erweiterte EMA. Danach noch versucht, beim Schuldner anzurufen...und dann eben Detektiv
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