Hallo liebe Leute,
ich hab ihr einen Beschluss vorliegen. Ich soll nun eine Zustellungsbescheinigung und Vollstreckungsklausel beantragen. Ist das quasi das Anschreiben an das Gericht mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung oder noch was ganz anderes?
Grüße
Zustellungsbescheinigung und Vollstreckungsklausel beantrage
- Mel Kunterbunt
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Ich gehe davon aus, dass genau das gemeint ist. Beantragung vollstreckbare Ausfertigung mit Anbringung des Zustellnachweises (insofern es sich um keinen Vergleich handelt!).
- Anahid
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Genau das ist das.Binchen24 hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
Ist das quasi das Anschreiben an das Gericht mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wenn die Zwangsvollstreckung nicht von einer Sicherheitsleistung abhängt, ist grundsätzlich ein Rechtskraftvermerk nicht erforderlich....egal auf welchen Titel.
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