Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Binchen24
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#1
22.06.2017, 14:51
Hallo liebe Leute,
ich hab ihr einen Beschluss vorliegen. Ich soll nun eine Zustellungsbescheinigung und Vollstreckungsklausel beantragen. Ist das quasi das Anschreiben an das Gericht mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung oder noch was ganz anderes?
Grüße
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#2
22.06.2017, 15:02
Ich gehe davon aus, dass genau das gemeint ist. Beantragung vollstreckbare Ausfertigung mit Anbringung des Zustellnachweises (insofern es sich um keinen Vergleich handelt!).
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Anahid
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#3
22.06.2017, 15:25
Binchen24 hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
Ist das quasi das Anschreiben an das Gericht mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ?
Genau das ist das.
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Binchen24
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#5
22.06.2017, 16:12
Wenn ich einen Beschluss habe, muss ich dann auch noch den Rechtskraftvermerk beantragen. Stehe gerade ziemlich aufn Schlauch.
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#6
22.06.2017, 16:51
Wenn die Zwangsvollstreckung nicht von einer Sicherheitsleistung abhängt, ist grundsätzlich ein Rechtskraftvermerk nicht erforderlich....egal auf welchen Titel.
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#7
26.06.2017, 11:54
Also wenn Sicherheitsleistung angeordnet ist, dann steht es in dem jeweiligen Titel drin oder?
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#8
26.06.2017, 12:49
Binchen24 hat geschrieben:Also wenn Sicherheitsleistung angeordnet ist, dann steht es in dem jeweiligen Titel drin oder?
Ja.