Liebe Foris, Servus
Mir steigt die Hitze zu Kopf. Kann irgendwie nicht denken. Daher Frage: Wir haben MV eingeleitet, VB beantragt, Gegner hat verspätet WI gg. den MB eingelegt, wurde als Einspruch gewertet, ging ins streitige Verfahren. Die KB haben wir zwar erstellt, aber nicht versandt - vielmehr haben wir die Klage zurückgenommen. Ich bekomme doch jetzt für das str. Verfahren nur eine 0,8 VG richtig? Die MB-Gebühr ist anzurechnen. Soweit klar. Nur wenn ich die 1,0 MB auf die 0,8 VG anrechne hab ich minus. Ist das korrekt oder muss ich max. in Höhe der 0,8 vG anrechnen? Ich checks gerade nicht. Hülfe
Verspäteter Einspruch, lediglich Klagerücknahme erklärt
- Kasimir1603
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Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Liesel
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Klagerücknahme ist ein Sachantrag und löst damit die 1,3 VerfG aus.
Bei Entstehung einer 0,8 VerfG ist auch nur in der Höhe die Anrechnung vorzunehmen. Die 1,0 Gebühr für den MB bleibt in voller Höhe bestehen.
Bei Entstehung einer 0,8 VerfG ist auch nur in der Höhe die Anrechnung vorzunehmen. Die 1,0 Gebühr für den MB bleibt in voller Höhe bestehen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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- Kasimir1603
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Perfekt Danke
Ciao Kasi
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