Hallo
Was bedeutet es genau, wenn das Insolvenzverfahren gem. § 200 InsO aufgehoben wird?
Habe ich jetzt noch irgendwas zu erwarten?
§ 200 InsO
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- ...wegen der Kekse hier
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Nach meiner Interpretation des § 200 InsO, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Und da die Schlußverteilung dann ja vollzogen ist, ist mE mit "nichts mehr zu rechnen", also weder mit Zahlungen noch mit Forderungen.Insolvenzordnung (InsO) hat geschrieben: § 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
(1) Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
(2) Der Beschluß und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen. Die §§ 31 bis 33 gelten entsprechend.
- paralegal6
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ausser du hast eine Verbraucherinso mit Wohlverhaltensperiode, dann kann evtl. doch was kommen
- kordula32
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Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungs- und Verwaltungsvollmacht wieder an den Schuldner über. Der Schuldner kann sodann ab diesem Zeitpunkt Verträge neu schließen, ohne dass es der Zustimmung des Insolvenzverwalters bedarf. Sofern Guthabensbeträge zur Masse gezogen werden, findet einmal im Jahr eine Verteilung an die Gläubiger statt, aber nur, wenn bereits alle Verfahrenskosten vollständig bezahlt sind. Das Insolvenzverfahren endet nur vollständig bei einer GmbH o.ä. oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Wenn also der Schuldner eine Regelinsolvenzverfahren durchläuft, ist das gleiche Prozedere wie in einer Privatinsolvenz.
Da es eine GmbH ist, ist also jetzt Schluss.? Ich hoffe ich verstehe es richtig
Durch das Insolvenzverfahren wurde ja die Verjährung gehemmt. Könnte ich jetzt danach einen Titel beantragen? Ist so etwas möglich?
Danke für die Geduld.
Durch das Insolvenzverfahren wurde ja die Verjährung gehemmt. Könnte ich jetzt danach einen Titel beantragen? Ist so etwas möglich?
Danke für die Geduld.
- paralegal6
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Gegen wen willst du denn einen Titel beantragen? Die GmbH ist gelöscht
Wenn du eine neue Forderung hast müsstest du deine Frage genauer formulieren
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