Arbeitsrecht

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#1

12.05.2017, 10:07

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich war 15 Jahre in einer Kanzlei - überwiegend M&A - tätig und bin seit ein paar Wochen nun einer
Arbeitsrechtskanzlei tätig. Absolutes Neuland. :patsch

Wer hat Zeit und Lust mich am Wochenende (samstags) in die Besonderheiten der Arbeitsrechtskanzlei einzuarbeiten? Natürlich nicht umsonst!
Wie ich festgestellt habe ist viel anders.

Ich habe jetzt gerade schon wieder eine Abrechnung auf dem Tisch die mich verzweifeln lässt.

Streitwerte
Für das Verfahren bis ... auf 17.000
Für das Verfahren ab ... auf 23.000
Für das Verfahren ab ... auf 29.000
Für das Verfahren ab .... auf 46.000
Für den Vergleich 46000

Ratschläge und Vorschläge nehme ich gerne entgegen.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

12.05.2017, 10:12

Wir würden auch gerne eigene Vorschläge von Dir sehen, wie Du weißt ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#3

12.05.2017, 15:38

1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.163,00 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 17.417,00 Euro) 556,80 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.511,90 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 23.223,00 Euro) 630,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 29.029,90 Euro) 690,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -469,40 Euro
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV (Wert: 46.447,84 Euro) 1.395,60 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro

Die 0,8 nicht höher als eine Gebühr 1,3 3100 aus 46.447,84?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

15.05.2017, 09:39

Die VG berechnet sich immer aus dem höchsten SW, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Wenn der Verfahrenswert also zum Schluss auf 46.000,00 € festgesetzt wurde, gibt es auch nur eine 1,3 VG aus 46.000 €. Da der Vergleichswert genau so hoch ist, gibt es auch keinen Mehrvergleich, sodass eine 0,8 VG so oder so nicht entstehen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#5

31.05.2017, 16:52

Hallo, könnt ihr nochmal schaun, ob hier wirklich keine Differenzgebühr anfällt?

Danke.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#6

31.05.2017, 16:58

Anahid hat geschrieben:Die VG berechnet sich immer aus dem höchsten SW, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Wenn der Verfahrenswert also zum Schluss auf 46.000,00 € festgesetzt wurde, gibt es auch nur eine 1,3 VG aus 46.000 €. Da der Vergleichswert genau so hoch ist, gibt es auch keinen Mehrvergleich, sodass eine 0,8 VG so oder so nicht entstehen kann.
Anahid hat dir doch hier schon die Antwort gegeben.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#7

13.06.2017, 11:21

:oops: Was mich hier irritiert ist, wieso die anderen Verfahren ab 15.11. - 27.12.16 unbeachtet bleiben?
d. h. ich rechne mit der Vers. nur Verfahrensgebühr, TG und VG ab aus einem Streitwert?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

13.06.2017, 11:28

Welche anderen Verfahren? Davon war bisher nicht die Rede. Nach Deiner Aufstellung ist die Klage mehrfach erweitert worden, bis schließlich insgesamt 46.000 anhängig waren. Darüber wurde dann ein Vergleich geschlossen. Alles in einem einzigen Verfahren.
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#9

13.06.2017, 11:31

Richtig.
Gehe im Juli zu einem Kurs Arbeitsrecht
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

13.06.2017, 11:39

Das kann sicher nicht schaden. Hier allerdings geht es erstmal nicht um Arbeitsrecht, sondern um pures RVG. Wenn Du nur ein Verfahren mit dort anhängigen Gegenständen, kann es keine Differenzkosten geben.
Antworten