Ein sonniges Hallo zum Freitagvormittag
Eigentlich möchte ich mir nur kurz eine Bestätigung einholen, da ich mir gerade doch sehr unsicher bin. Deswegen mach ich es kurz :
Reine Umgangssache, im GT wurde Vereinbarung geschlossen! Ich würde aufgrund dieser Vereinbarung auch eine Einigungsgebühr zur Abrechnung bringen, gem. OLG Dresden, Beschl. v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15!
Seht ihr das auch so?
Vielen Dank wie immer
Vereinbarung über Umgang, Einigungsgebühr?
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Dazu brauchst Du das OLG aber nicht.
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Das hab ich nur so aufgeführt Also ist es richtig so und ich kann die Eingigungsgebühr abrechnen, ja!?
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Jep, ist eine ganz normale Einigungsgebühr.
Rechtsprechung, die nicht zum Thema passt, solltest Du trotzdem besser weglassen.
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Ich hab die Rechtsprechung von einer anderen Seite, wo es um die Einigungsgebühr in Umgangsverfahren ging! Passt das nicht!?
Aber trotzdem danke, Adora! Du hast mir ja meine grundsätzliche Frage beantwortet
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Hast Du die Entscheidung gelesen? Da geht es um einen Teilvergleich für einen begrenzten Zeitraum und die Frage, ob dafür überhaupt eine EG anfällt, und wenn ja aus welchem Wert. Das ist ein spezielles Spezialproblem. Bei Dir ist einfach ein Umgangsverfahren durch Einigung beendet worden. Dadurch entsteht nach dem Gesetz unproblematisch eine EG.
- Birne
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Hab es ehrlich gesagt, nur schnell überflogen Beim nächsten Mal achte ich besser darauf, damit ich mich nicht in die Nesseln setzeAdora Belle hat geschrieben:Hast Du die Entscheidung gelesen?
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