PfÜB wg. Mietkaution

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Gast

#1

19.12.2008, 16:43

hallöchen ihr lieben,

ich hätte da mal ne frage,

ich würde gerne die Mietkaution des Schuldners von € 615,- pfänden!

Muß ich den PfÜB direkt an den Vermieter richten oder an die Bank??

Wie genau bezeichne ich die Forderung, auf der Tabelle die sich ja auf der rückseite befindet, entdecke ich nichts passendes!!

wäre super, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.... :?

ansonsten wünsche ich ein super tolles wochenende :)
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Smilie
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#2

19.12.2008, 18:07

Muß ich den PfÜB direkt an den Vermieter richten oder an die Bank??
an den Vermieter - denn der ist ja Drittschuldner (ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Vermieter das Kautionskonto angelegt hat und es sich nicht um ein verpfändetes Sparbuch des Mieters handelt.

Muster für den Antrag such ich gleich raus - hatten wir hier aber schon ein paar mal - ggf. also :suche
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#3

19.12.2008, 18:08

hier isses:

Dieser Anspruch bezieht sich gegenüber dem Vermieter auf:

(1) die Auszahlung der Mietkaution iHv. € aus dem Mietverhältnis .

(2) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Heiz- und/oder Be-triebskostenabrechnungen.

(3) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Mietzahlungen.
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#4

29.05.2017, 16:01

Hallo zusammen,

ich muss dieses Thema mal aufgreifen. Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch.

Ich hatte vor zwei Jahren gegen einen Schuldner einen Pfüb gemacht hinsichtlich der Pfändung der Mietkaution. Der Drittschuldner teilte mit, dass die Kaution vom Jobcenter übernommen wurde und somit dem Schuldner nicht gehöre. Soweit so gut, nun ist es aber so, dass der Schuldner erneut die Vermögensauskunft geleistet hat. Nun gibt er bei der Mietkaution an, dass diese zuerst vom Jobcenter geleistet wurde, aber das Darlehen mittlerweile zurückgezahlt wurde. Somit gehört das Geld doch wieder dem Schuldner, oder sehe ich das falsch?

Der Schuldner wohnt noch in der Wohnung, also eine Abrechnung kann jetzt eh nicht erfolgen. Meine Frage ist jetzt, wenn er ausziehen sollte, müsste ich den Drittschuldner doch mit diesem Hinweis nochmal anschreiben? Oder würdet Ihr das jetzt bereits tun. Anerkannt wurde die Forderung jedenfalls. Ich denke aber nicht, dass wir überhaupt was bekommen, wenn es zur Abrechnung irgendwann kommen sollte.
Liebe Grüße

Sylvia

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paralegal6
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#5

29.05.2017, 18:09

Eigentlich bekommst du die Kaution nur als Darlehen vom Jobcenter, so kenne ich das. Beim Vermieter sollte das Kautionssparbuch auch auf den Namen des Schuldners laufen. Ich würde den DS jetzt anschreibe , da du ja nicht weisst wann er auszieht.
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GVZ-Schickerin
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#6

30.05.2017, 08:33

Ja aber wenn das Darlehen zurück gezahlt wurde, dann gehört das Geld ja wieder dem Schuldner, richtig? Sprich, wenn aus der Kautionsabrechnung ein Guthaben entstehen sollte, dann müssen wir das ausgezahlt bekommen, wobei ich denke, dass hier nichts bei rum kommt.
Liebe Grüße

Sylvia

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#7

30.05.2017, 08:58

GVZ-Schickerin hat geschrieben:Ja aber wenn das Darlehen zurück gezahlt wurde, dann gehört das Geld ja wieder dem Schuldner, richtig? Sprich, wenn aus der Kautionsabrechnung ein Guthaben entstehen sollte, dann müssen wir das ausgezahlt bekommen, wobei ich denke, dass hier nichts bei rum kommt.
Dein Gedankengang ist richtig. Ich würde vorsichtshalber den Vermieter jetzt schon darauf hinweisen. Mehr kannst du zur Zeit eh nichts tun.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#8

30.05.2017, 09:12

:thx Euch
Liebe Grüße

Sylvia

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#9

30.05.2017, 09:25

Genau das hat paralegal6 ja gesagt, dass es vom Jobcenter lediglich ein Darlehen war und der Schuldner die Kaution ratenweise abzahlen muss, sodass, wie Du schon richtig vermutet hast, die Kaution quasi vom Schuldner gezahlt wurde.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#10

01.06.2017, 12:07

"So habe mal ein Schreiben verfasst an den Anwalt des Drittschuldners. Vielleicht kann jemand kurz drüber schauen, ob es so Hand und Fuß hat:

in vorstehender Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 05.01.2016 und teile Ihnen mit, dass Herr XY am 16.05.2017 erneut die Vermögensauskunft abgegeben hat.

Bei dem Punkt hinsichtlich der Mietkaution hat er angegeben, dass diese, wie Sie bereits mitteilten, vom JobCenter als Darlehen geleistet wurde. Lt. seiner Aussage ist dieses aber mittlerweile komplett an das JobCenter zurückgezahlt worden. Eine Kopie der Seite 4 des Vermögensverzeichnisses ist beigefügt. Lt. Ihrem oben genannten Schreiben ist Ihre Mandantschaft verpflichtet nach Vertragsende den Kautionsbetrag, sofern keine Forderung seitens Ihrer Mandantschaft besteht, an das Jobcenter zurückzuzahlen. Da Herr XY nach wie vor die Wohnung in der xyz-Str., Berlin, bewohnt, ist bisher kein Vertragsende eingetreten. Da das Darlehen aber bereits zurückgezahlt ist, ist diese Mietkaution auf den Mieter übergegangen.

Sollte wider Erwarten bei Auszug von Herrn XY, unter Berücksichtigung etwaiger Forderungen Ihrer Mandantschaft, ein Guthaben verbleiben, ist dieses an uns zu entrichten. Wir bitten um entsprechende Vormerkung."
Zuletzt geändert von GVZ-Schickerin am 01.06.2017, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

Sylvia

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