Hallo zusammen
Wir haben einen Beschluss darüber erhalten, dass unseren Mandanten unter Beiordnung von X Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.
Jetzt ist Rechtsanwalt X aus unserer Kanzlei ausgeschieden.
Wie genau berichtigte ich jetzt den Beschluss, dass er auf Rechtsanwältin Y lautet?
Verfahrenskostenhilfe
- z0rr0
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Steht fest, dass nicht mehr Rechtsanwalt X (in seiner neuen Kanzlei) die Vertretung übernehmen soll, sondern nun Rechtsanwältin Y?
Dann muss dem Gericht dies mitgeteilt werden, damit Rechtsanwalt X durch neuen Beschluss entpflichtet und Rechtsanwältin Y beigeordnet wird. In der Regel wird das Gericht auch bestimmen, dass durch den Wechsel keine Mehrkosten entstehen dürfen.
Dann muss dem Gericht dies mitgeteilt werden, damit Rechtsanwalt X durch neuen Beschluss entpflichtet und Rechtsanwältin Y beigeordnet wird. In der Regel wird das Gericht auch bestimmen, dass durch den Wechsel keine Mehrkosten entstehen dürfen.
...das haben wir schon immer so gemacht.
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- z0rr0
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Ja, da dürfte m. E. eine einfache Mitteilung der Kanzlei an das Gericht ausreichen.
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- Anahid
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Allerdings wird auch der Anwalt, der beigeordnet ist, seine Entpflichtung beantragen müssen. Sonst könnte ja jeder kommen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- z0rr0
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Stimmt! Das muss ebenfalls gemacht werdenAnahid hat geschrieben:Allerdings wird auch der Anwalt, der beigeordnet ist, seine Entpflichtung beantragen müssen. Sonst könnte ja jeder kommen.
...das haben wir schon immer so gemacht.
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