Hallo,
Kosten wurden in einem Rechtsstreit gegeneinander aufgehoben. Insgesamt wurden von Klägerseite 495,00 € Gerichtskosten für die Klage und 150,00 € Gerichtskostenfür Zeugen eingezahlt. Stelle ich nun einen Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO bzgl. der Gesamtsumme der Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 645,00 € oder nur eine GK Hälfte, weil ja zwei beim Vergleichsabschluss erstattet werden? Wären somit 165,00 € (495,00:3) € ??? Muss ich eine Ausgleichung § 106 oder eine Festsetzung machen ?
Kosten gegeneinander aufgehoben / GK ausgleichen?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du machst einfach nur ein kurzes Schreiben an das Gericht, dass um Ausgleich der Gerichtskosten gebeten wird. Du kannst hier dann auch noch die Zinsen ab Antragstellung mit aufnehmen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- ...wegen der Kekse hier
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Ich würde das in folgender Form machen:
In dem Rechtsstreit
xxx
wird beantragt, die Gerichtskosten gemäß § 106 ZPO auszugleichen und festzusetzen.
Ferner wird beantragt, den festgesetzten Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz festzusetzen (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.