Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich war 15 Jahre in einer Kanzlei - überwiegend M&A - tätig und bin seit ein paar Wochen nun einer
Arbeitsrechtskanzlei tätig. Absolutes Neuland.
Wer hat Zeit und Lust mich am Wochenende (samstags) in die Besonderheiten der Arbeitsrechtskanzlei einzuarbeiten? Natürlich nicht umsonst!
Wie ich festgestellt habe ist viel anders.
Ich habe jetzt gerade schon wieder eine Abrechnung auf dem Tisch die mich verzweifeln lässt.
Streitwerte
Für das Verfahren bis ... auf 17.000
Für das Verfahren ab ... auf 23.000
Für das Verfahren ab ... auf 29.000
Für das Verfahren ab .... auf 46.000
Für den Vergleich 46000
Ratschläge und Vorschläge nehme ich gerne entgegen.
Arbeitsrecht
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Beruf: Kauffrau Büromanagement
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.163,00 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 17.417,00 Euro) 556,80 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.511,90 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 23.223,00 Euro) 630,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 29.029,90 Euro) 690,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -469,40 Euro
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV (Wert: 46.447,84 Euro) 1.395,60 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Die 0,8 nicht höher als eine Gebühr 1,3 3100 aus 46.447,84?
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 17.417,00 Euro) 556,80 Euro
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 46.447,00 Euro) 1.511,90 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 23.223,00 Euro) 630,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3101 Nr. 2, 3100 VV (Wert: 29.029,90 Euro) 690,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -469,40 Euro
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV (Wert: 46.447,84 Euro) 1.395,60 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Die 0,8 nicht höher als eine Gebühr 1,3 3100 aus 46.447,84?
- Anahid
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Die VG berechnet sich immer aus dem höchsten SW, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Wenn der Verfahrenswert also zum Schluss auf 46.000,00 € festgesetzt wurde, gibt es auch nur eine 1,3 VG aus 46.000 €. Da der Vergleichswert genau so hoch ist, gibt es auch keinen Mehrvergleich, sodass eine 0,8 VG so oder so nicht entstehen kann.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid hat dir doch hier schon die Antwort gegeben.Anahid hat geschrieben:Die VG berechnet sich immer aus dem höchsten SW, der während Eurer Tätigkeit anhängig war. Wenn der Verfahrenswert also zum Schluss auf 46.000,00 € festgesetzt wurde, gibt es auch nur eine 1,3 VG aus 46.000 €. Da der Vergleichswert genau so hoch ist, gibt es auch keinen Mehrvergleich, sodass eine 0,8 VG so oder so nicht entstehen kann.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Adora Belle
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Welche anderen Verfahren? Davon war bisher nicht die Rede. Nach Deiner Aufstellung ist die Klage mehrfach erweitert worden, bis schließlich insgesamt 46.000 anhängig waren. Darüber wurde dann ein Vergleich geschlossen. Alles in einem einzigen Verfahren.
- Adora Belle
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Das kann sicher nicht schaden. Hier allerdings geht es erstmal nicht um Arbeitsrecht, sondern um pures RVG. Wenn Du nur ein Verfahren mit dort anhängigen Gegenständen, kann es keine Differenzkosten geben.