Hallo Ihr Lieben,
ich greife das Thema auch noch einmal auf und möchte gerne wissen, ob ich die Pauschale für jede Rechnung die nicht gezahlt wurde einzeln erheben darf, oder ob diese für alle im Mahnbescheid geltend gemachten Rechnungen nur einmal anfällt?
Ich hab mich schon durchs Internet gewühlt und auch schon diverse Fundstellen entdeckt, aus denen hervorgeht, dass man es "belegorientiert" sehen muss und daher für jede Rechnung einzeln erhoben werden darf, da eine "prozessorientierte" Sicht die Gefahr birgt, dass die Pauschale im Verhältnis zu dem zu zahlenden Endbetrag nur eine "unbedeutende Minimalbelastung" bedeutet. Dies würde ja bedeuten, dass ich für jede Rechnung einzeln die Pauschale erheben darf.
Allerdings ist in dieser Fundstelle und auch im Gesetz und in anderen Fundstellen immer die Rede von Raten- oder Abschlagszahlungen. Dies trifft auf meine Rechnungen ja nicht zu, womit ich die Pauschale dann nur einmal fordern könnte!
Ich bin echt verwirrt und wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte. Da es hierzu auch keine wirkliche Rechtsprechung oder Erfahrungen gibt
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!