ich hab folgendes Problem:
ZV gegen Schuldnerin (GmbH) eingeleitet.
GV teilt mit "Unter der angegebenen Anschrift konnte nur der Briefkasten der Schuldnerin ermittelt werden. Ein dazugehöriges Geschäftslokal konnte nicht ermittelt werden. Eine Klingel mit dem Namen der Schuldnerin existiert hier."
Also haben wir den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft den GV geschickt, der für die Vollstreckung bei der Privatadresse des Schuldners zuständig ist.
Der teilt nun mit: "Antrag wird abgelehnt... Zuständig gem. § 802e ZPO ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die GmbH Ihren Sitz hat. Dies gilt auch dann, wenn keine Geschäftsräume mehr vorhanden sind."
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Aber das stimmt doch nicht, oder doch?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)