Hilfe...
wir haben bzgl. unseres Schuldners Grundbuchauszug angefordert.
Nun kommen 11 Stück, die dasselbe Grundstück betreffen, aber wohl mehrere Teile des Gebäudes.
Schuldner mehrere MNiteigentumsanteile an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentums blabla.
Jetzt kommt das Dicke:
In Abteilung II ist überall eine Eigentumsübertragungsvormerkung eingetragen. Die Vormerkung hat Rang nach Abt. III Nr. 3
In Abteilung III dreimal Grundschuld.
Mein Chef will jetzt wissen, ob Zwangssicherungshypothek geht, ob das was bringt, ob Eigentumsübertragungsvormerkung da eine Rolle spielt. Und das am letzten Tag vor meinem Urlaub. Und alles natürlich so schnell wie möglich...Ich habe da so überhaupt keinen Peil von...
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
Entweder bin ich eine gute Anwaltsgehilfin - oder Anwälte sind im wahren Leben gar nicht so schlau wie im Fernsehen (Zitat aus Chicago P.D.)