Die direkte Schnittstelle ist noch nicht da, aber ein Import- und Exportordner. Damit gehts auch. Die Schnittstelle soll noch eingerichtet werden.mh hat geschrieben:Wir arbeiten auch mit RA-Micro, allerdings habe ich noch nicht mitbekommen, dass eine Schnittstelle zum beA geschaffen wurde.
Anwaltspostfach bei der BRAK
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Kann man denn auch die MB schon über beA statt mit EGVP schicken?
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Nein, das nicht. Da hab ich mich zuletzt erkundigt. Geht noch nicht wegen der fehlenden Schnittstelle und die Dateien kannst Du nicht exportieren.Soenny hat geschrieben:Kann man denn auch die MB schon über beA statt mit EGVP schicken?
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Ahh Danke dir
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Super, danke für die Antwort. Ich glaube, dass ich mich mal direkt mit einem Partner von RA-Micro zusammensetzen muss, der mir das mal alles zeigt...Anahid hat geschrieben:Die direkte Schnittstelle ist noch nicht da, aber ein Import- und Exportordner. Damit gehts auch. Die Schnittstelle soll noch eingerichtet werden.mh hat geschrieben:Wir arbeiten auch mit RA-Micro, allerdings habe ich noch nicht mitbekommen, dass eine Schnittstelle zum beA geschaffen wurde.
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Bei uns geht das so: Über den Weg für die früheren "Disketten" die EDA-Datei aus dem Programm heraus speichern, dann einfach in beA eine Nachricht erstellen und als Anlage beifügen.Soenny hat geschrieben:Kann man denn auch die MB schon über beA statt mit EGVP schicken?
Bei Eingängen die EDA Datei-Anlage aus dem beA speichern und dann im Programm mit der Option "von Diskette" aus diese Datei einlesen. Vielleicht gibts das bei euch auch so ähnlich?
Hab ich hierher (ziemlich unten) http://anwaltssoftware-blog.de/2016/09/ ... leitungen/
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Wie handhabt ihr das mit der Hardware bei euch in den Büros?
Wir haben uns bisher noch nicht so intensiv mit dem Anwaltspostfach beschäftigt, da Chef das auf die lange Bank schiebt. So langsam werden wir aber doch unruhig, da die Urlaubszeit etc. bald los geht. Wir sind eine kleine Kanzlei (3 Mitarbeiter mit Arbeitsplätzen inkl. RA-Micro) und 2 Anwälte (ohne eigene PCs). Nun hat mein Chef von mehreren Anwälten der Umgebung gehört, dass es dort in den Büros Standard ist, dass jede Angestellte und jeder Rechtsanwalt mind. 2 Bildschirme auf dem Schreibtisch haben, die sie für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach brauchen. Ist das bei euch auch so? Sind nun am überlegen, ob wir wirklich noch 7 Bildschirme (wir angestellten haben derzeit nur jeder einen Bildschirm) und 2 PCs inkl. RA-Micro brauchen
Wir haben uns bisher noch nicht so intensiv mit dem Anwaltspostfach beschäftigt, da Chef das auf die lange Bank schiebt. So langsam werden wir aber doch unruhig, da die Urlaubszeit etc. bald los geht. Wir sind eine kleine Kanzlei (3 Mitarbeiter mit Arbeitsplätzen inkl. RA-Micro) und 2 Anwälte (ohne eigene PCs). Nun hat mein Chef von mehreren Anwälten der Umgebung gehört, dass es dort in den Büros Standard ist, dass jede Angestellte und jeder Rechtsanwalt mind. 2 Bildschirme auf dem Schreibtisch haben, die sie für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach brauchen. Ist das bei euch auch so? Sind nun am überlegen, ob wir wirklich noch 7 Bildschirme (wir angestellten haben derzeit nur jeder einen Bildschirm) und 2 PCs inkl. RA-Micro brauchen
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Es kommt darauf an, wie Ihr in Zukunft arbeiten wollt.
Wenn man z. B. komplett auf elektronische Aktenführung umsteigt, dann braucht man 2 Bildschirme. Einen, auf dem man die Post/Akte einsieht und einen, wo die restlichen Programmfunktionen durchgeführt werden können. Sonst müsste man die Ansichten verkleinern und die Programmfenster hin- und herschieben, einige Programmfunktionen sieht man dann nicht mehr und die Schrift wird so klein, dass man eine Lupe braucht.
Wenn ihr zunächst zweigleisig weiterfahren wollt (also Papier- + E-Akte) dann kommt es darauf an, wie der Posteingang gehandhabt wird. Wenn Ihr z. B. eine zentrale Postbearbeitung habt, dann sollte wenigstens die Mitarbeiterin, die alle Sachen einscannt und verschlagwortet über zwei Bildschirme verfügen. Ebenso die Mitarbeiter, die mit der elektronischen Akte arbeiten. Wenn Ihr elektronische Komplettverweigerer habt (die spätestens ab 2022 um die E-Akte nicht mehr herumkommen werden), dann reicht für diejenigen 1 Bildschirm aus.
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Pitt hat geschrieben:Es kommt darauf an, wie Ihr in Zukunft arbeiten wollt.
Wenn man z. B. komplett auf elektronische Aktenführung umsteigt, dann braucht man 2 Bildschirme. Einen, auf dem man die Post/Akte einsieht und einen, wo die restlichen Programmfunktionen durchgeführt werden können. Sonst müsste man die Ansichten verkleinern und die Programmfenster hin- und herschieben, einige Programmfunktionen sieht man dann nicht mehr und die Schrift wird so klein, dass man eine Lupe braucht.
Wenn ihr zunächst zweigleisig weiterfahren wollt (also Papier- + E-Akte) dann kommt es darauf an, wie der Posteingang gehandhabt wird. Wenn Ihr z. B. eine zentrale Postbearbeitung habt, dann sollte wenigstens die Mitarbeiterin, die alle Sachen einscannt und verschlagwortet über zwei Bildschirme verfügen. Ebenso die Mitarbeiter, die mit der elektronischen Akte arbeiten. Wenn Ihr elektronische Komplettverweigerer habt (die spätestens ab 2022 um die E-Akte nicht mehr herumkommen werden), dann reicht für diejenigen 1 Bildschirm aus.
Ich danke dir für deine Antwort.... wir werden wohl erstmal zweigleisig mit Papier + E-Akte fahren.... Chef braucht beim Diktieren was in der Hand zum Blättern Außerdem möchte er auf Nummer Sicher gehen, wenn mal ein Sytemausfall etc. ist
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und die nächste Frage
wir haben ein Anwalt als Inhaber/Chef der Kanzlei und eine angestellt Anwältin. Wie läuft das mit dem Anwaltspostfach für die angestellte Anwältin? Sie bearbeitet nebenbei noch eigene alte Mandate aus der Zeit vor Ihrer Tätigkeit bei uns... braucht Sie dann zwei Postfächer? Eins für sie privat für die "Altfälle" und eines für ihre Mandate hier in der Kanzlei?
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