Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich hab mal ne Monierung bekommen und seitdem mache ich das soSoenny hat geschrieben:Sicher? ich dachte das wäre weggefallen
Zwangssicherungshypothek eintragen?
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Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Jep, ist es auchSoenny hat geschrieben:Sicher? ich dachte das wäre weggefallen
Davon hatte ich es erst letzte Woche mit dem Chef...
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
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Ach guck. Man lernt nie aus. Seit wann ist das weggefallen? Hast Du ne Fundstelle?
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Danke euch beiden
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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aus 2004 Gut, dass ich noch Jahre später Monierungen gekriegt hab. Ist aber nicht wild, den von mir angegebenen Höchstzinssatz dürfte man eh nieeeee erreichen.
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Höchstzinssatz
BGB §§ 1191, 1192 Abs. 1, 1115
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
- BGH, Beschl. v. 26. Januar 2006, V ZB 143/05, OLG Hamm -
S. Geiselmann
BGB §§ 1191, 1192 Abs. 1, 1115
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
- BGH, Beschl. v. 26. Januar 2006, V ZB 143/05, OLG Hamm -
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Hilfe...
wir haben bzgl. unseres Schuldners Grundbuchauszug angefordert.
Nun kommen 11 Stück, die dasselbe Grundstück betreffen, aber wohl mehrere Teile des Gebäudes.
Schuldner mehrere MNiteigentumsanteile an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentums blabla.
Jetzt kommt das Dicke:
In Abteilung II ist überall eine Eigentumsübertragungsvormerkung eingetragen. Die Vormerkung hat Rang nach Abt. III Nr. 3
In Abteilung III dreimal Grundschuld.
Mein Chef will jetzt wissen, ob Zwangssicherungshypothek geht, ob das was bringt, ob Eigentumsübertragungsvormerkung da eine Rolle spielt. Und das am letzten Tag vor meinem Urlaub. Und alles natürlich so schnell wie möglich...Ich habe da so überhaupt keinen Peil von...
wir haben bzgl. unseres Schuldners Grundbuchauszug angefordert.
Nun kommen 11 Stück, die dasselbe Grundstück betreffen, aber wohl mehrere Teile des Gebäudes.
Schuldner mehrere MNiteigentumsanteile an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentums blabla.
Jetzt kommt das Dicke:
In Abteilung II ist überall eine Eigentumsübertragungsvormerkung eingetragen. Die Vormerkung hat Rang nach Abt. III Nr. 3
In Abteilung III dreimal Grundschuld.
Mein Chef will jetzt wissen, ob Zwangssicherungshypothek geht, ob das was bringt, ob Eigentumsübertragungsvormerkung da eine Rolle spielt. Und das am letzten Tag vor meinem Urlaub. Und alles natürlich so schnell wie möglich...Ich habe da so überhaupt keinen Peil von...
Entweder bin ich eine gute Anwaltsgehilfin - oder Anwälte sind im wahren Leben gar nicht so schlau wie im Fernsehen (Zitat aus Chicago P.D.)