Hallo alle zusammen. Folgende Situation:
Wir haben einen PfÜB-Auftrag gestellt. Dieser war leider erfolglos. Nun wollen wir einen GV mit einem ZV-Auftrag beauftragen. Nur wie sieht das nun mit den Rechtsanwaltskosten aus ? Wie haben den PfÜB -Auftrag mit der 3309 VV RVG abgerechnet. Das wäre beim GV Auftrag ja nun wieder der Fall. Kann man die Gebühr zwei mal abrechnen ? Oder welche Regelung gilt hier ? Vielen Dank im Voraus!
ZV Auftrag nach PfÜB Versuch
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Jeder Vollstreckungsauftrag stellt einen gesonderten Auftrag dar und löst eigene Kosten aus (ausgenommen zusammenhängende Aufträge, wie z.B. Vermögensauskunft und Verhaftung oder erneute Vollstreckung bei Umzug des Schuldners).
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