gerade ist bei uns im Büro ein kleiner "Streit" ausgebrochen, da wir unterschiedlicher Meinung sind. Vielleicht könnt ihr für Klarheit sorgen
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Zum Fall:
Unser Mandant wurde auf Zahlung einer Summe von 135.000,00 € verklagt.
Nun ist ein Urteil ergangen. In dem Urteil heißt es: "Streitwert ab 20.05.2015 € 210.000,00 €.
Nach welchem Streitwert ist denn nun die Verfahrens- und Terminsgebühr abzurechnen?
Verteidigungsanzeige unsererseits wurde unter dem 28.01.2013 eingereicht
Es fanden drei Gerichtstermine statt 08.04.2013, 03.07.2015 und 14.11.2016.
Über Hilfe würden wir uns freuen
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG liho