Angabe vorgerichtl. Tätigkeit im MB

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Spiderman
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#1

11.04.2017, 10:56

Guten Morgen, :wink2

ich scheine heute morgen etwas verwirrt zu sein :D :kopfkratz :kopfkratz

Meine Vorgängerin hat einen Mahnbescheid beantragt. Sie hat folgende Angaben getätigt:

Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 480,20 € (volle Geschäftsgebühr+20 € Postpauschale)
Gegenstandswert: 5.951,99 €

Auf die Verf.gebühr Nr. 3305 ist abzurechnen: 230,10 €


Die Hauptforderung im Mahnbescheid beträgt 4.944,06 €, weicht demnach vom vorgerichtl. Gegenstandswert deutlich ab. Es dreht sich letztendlich nur noch um die 4.944,06 €

Nun kam eine Monierung seitens des AG mit dem Hinweis, dass der angegebene Teil der Geschäftsgebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG ("Minderungsbetrag") in Relation zum gerichtlichen Streitwert zu hoch erscheint.

Kann mir einer sagen was ich nun machen soll? :D Ich würde vom Bauchgefühl her die Anrechnung der 3305 VV nach dem Streitwert aus 4.944,06 € vornehmen, also 0,65 aus 4,944,06 €.

Könnt ihr mir bitte helfen????


:thx :thx
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#2

11.04.2017, 11:05

Ist die GG denn aus dem höheren Wert angefallen oder nicht? Falls ja, das dem Gericht so mitteilen und mitteilen, daß der geltend gemachte Betrag ein Restbetrag ist weil .....
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#3

11.04.2017, 11:09

Ja, die GG ist aus dem 5.951,99 EUR angefallen.
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#4

11.04.2017, 11:17

Aber das Gericht moniert den Anrechnungsbetrag auf die 3305. Der Betrag erscheint dem AG als zu hoch.
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#5

11.04.2017, 11:19

Dann rechne doch mal nach, ob die Anrechnung aus dem höheren Streitwert stimmt ;)
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#6

11.04.2017, 12:29

Ok, aber die Vorgehensweise ist so korrekt, bei der Beantragung des MB bei "Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit" die volle Geschäftsgebühr zzgl. Postpauschale einzutragen? Ich habe das irgendwie anders in Erinnerung.
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#7

11.04.2017, 12:37

Wie kam es denn zu dem geringeren Betrag? Bisserl mehr Input wäre echt nicht schlecht ;)
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#8

11.04.2017, 13:34

Ja so genau kann ich das auch nicht sagen, aber ich vermute mal, es wurden ein paar Rechnungen bezahlt, sodass die Hauptforderung entsprechend geringer wurde.
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#9

11.04.2017, 15:19

Nach welchem Wert rechne ich denn nun an? Nach dem vorgerichtlichen Streitwert? Oder orientiere ich mich nach den 4.944,06 €?
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#10

11.04.2017, 15:25

im MB ist auch ein Feld für Geschäftsweret, wenn der anders war als im MB beantragt
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