ich habe vom Schuldner ein meiner Ansicht nach unvollständiges Vermögensverzeichnis erhalten. Wir wussten vor Abnahme der Vermögensauskunft von einer Lebensversicherung des Schuldners und hatten die GVZin dementsprechend mit Zusatzfragen gebeten, Auskünfte über auch genau diese Lebensversicherung in Erfahrung zu bringen. Ohne vorherige Info an uns wurden im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (hat auch nur über sechs Monate gedauert, bis es zum Termin kam....) die Zusatzfragen nicht gestellt. Ich schlage mich in der Sache nun mit einer Erinnerung sowie - weil das AG seit Monaten nicht entscheidet
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
In der Vermögensauskunft hat der Schuldner die Lebensversicherung überhaupt gar NICHT angegeben und nach der Vermögensauskunft auch sonst keinerlei Einkommen oder sonstiges Vermögen oder Bankguthaben, er bekommt angeblich nur Taschengeld von seiner Frau.
Wir haben wegen der fehlenden Angabe zur Lebensversicherung Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung gestellt und nun stellte sich im Strafverfahren heraus, dass der Schuldner die Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft bereits gekündigt hatte und diese mit € 14.000 (!) ausgezahlt wurde. Nach der Vermögensauskunft nutzt der Schuldner angeblich auch keinerlei Konten von Dritten.
Wo hätte der Schuldner denn richtigerweise die bereits gekündigte Lebensversicherung angeben müssen?
Ob ihm das Zusatzblatt zu Lebensversicherungen etc., das eigentlich zum Formular der Vermögensauskunft gehört, übergeben wurde oder ob er sich überhaupt zur Versicherung mündlich gegenüber der GVZin (die über unsere Zusatzfragen von der Versicherung ja auch wusste!) geäußert hat, ist mir nicht bekannt. Die GVZin schweigt sich dazu aus...
Für Eure Meinungen bin ich Euch sehr dankbar, die Sache "stinkt" für mich ziemlich zum Himmel
Viele Grüße - ReLo