Hallo zusammen,
wir haben wegen einer Forderung unseres Mandanten einen europäischen Zahlungsbefehl beantragt, da der Schuldner in Österreich seinen Wohnsitz hat. Danach haben wir einen Exekutionsantrag gestellt. Nun haben wir vom Gericht ein Schreiben bekommen mit der Bewilligung der Fahrnisexekution und der Titel folgte drei Wochen später.
Meine Frage ist jetzt, müssen wir selber den GVZ "los schicken"? Wenn ja, mit welchem Formular und wie macht man den zuständigen GVZ ausfindig??
Ich hoffe mir kann kurzfristig einer helfen
LG
Ablauf des Mahnverfahrens/Zwangsvollstreckung in Österreich
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Für die Zwangsvollstreckung werden folgende Vollstreckungsunterlagen benötigt:
a) Ausfertigung des Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt E EuMVVO (EU-Verordnung Nr. 1896/2006),
b) Vollstreckbarerklärung des Europäsichen Zahlungsbefehls (Formblatt G EuMVVO),
c) aktuelle Forderungsaufstellung.
Der Europäische Zahlungsbefehl bedarf keiner Vollstreckungsklausel.
Auf die Info im Justizportal NRW zum Europäischen Zahlungsbefehl
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausland/epo/index.php
wird Bezug genommen.
Einzelheiten zur Zwangsvollstreckung aus einem Europäischen Zahlungsbefehl enthält u. a. die Info im Justizportal NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eumvvo.pdf
Die Info enthält eine direkte Verlinkung auf das Merkblatt der deutschen Auslandsvertretung und das österreichische Justizportal.
Informationen zur Zwangsvollstreckung in Österreich können auch dem Europäischen Justizportal entnommen werden:
https://e-justice.europa.eu/content_enf ... 2-at-de.do
a) Ausfertigung des Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt E EuMVVO (EU-Verordnung Nr. 1896/2006),
b) Vollstreckbarerklärung des Europäsichen Zahlungsbefehls (Formblatt G EuMVVO),
c) aktuelle Forderungsaufstellung.
Der Europäische Zahlungsbefehl bedarf keiner Vollstreckungsklausel.
Auf die Info im Justizportal NRW zum Europäischen Zahlungsbefehl
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausland/epo/index.php
wird Bezug genommen.
Einzelheiten zur Zwangsvollstreckung aus einem Europäischen Zahlungsbefehl enthält u. a. die Info im Justizportal NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eumvvo.pdf
Die Info enthält eine direkte Verlinkung auf das Merkblatt der deutschen Auslandsvertretung und das österreichische Justizportal.
Informationen zur Zwangsvollstreckung in Österreich können auch dem Europäischen Justizportal entnommen werden:
https://e-justice.europa.eu/content_enf ... 2-at-de.do
Zuletzt geändert von warintharpa am 25.03.2018, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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In Österreich bekommt der GVZ direkt vom Gericht die Unterlagen. Da muss man nichts machen.
Komisch ist aber, dass Du den Titel zurückbekommen hast.
Am besten Du rufst dort an oder schickst ein Schreiben und fragst nach, die sind eigentlich sehr hilfsbereit.
Komisch ist aber, dass Du den Titel zurückbekommen hast.
Am besten Du rufst dort an oder schickst ein Schreiben und fragst nach, die sind eigentlich sehr hilfsbereit.