Gerichtsvollzieher stellt falsch zu

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Unicorn
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#1

30.03.2017, 14:35

Hallöchen miteinander, :wink1

ich habe folgendes Problem, zu dem ich bisher keine Lösung gefunden habe:

Zur Übersicht: Wir vertreten den Schuldner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der "M... GmbH" gegen Schuldner und beantragen PfÜB gegen die Drittschuldnerin "M... UG". M... GmbH und M... UG stehen am selben Briefkasten.

Sachverhalt: Wir beauftragen den GV mit der Zustellung des PfÜB an die Drittschuldnerin (M... UG), stellt jedoch fälschlicherweise an die Gläubigerin, die M... GmbH, zu, sodass der PfÜB nicht wirksam zugestellt ist (wir haben im Auftrag die richtige Firmierung und Adresse angegeben). Nun rechnet der GV seine Tätigkeit gegenüber unserem Mandanten ab.

Meine Frage: Muss unser Mandant die Kosten tragen? Der GV hat unseren Auftrag nicht erfüllt und an einen anderen Empfänger zugestellt. :kopfkratz

Vielen Dank im Voraus!
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paralegal6
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#2

30.03.2017, 18:37

Es ist doch der selbe Briefkasten ??? :kopfkratz oder ist die DS Bezeichnung falsch? Weiss grade nicht wo der Püb nun gelandet ist
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#3

31.03.2017, 09:02

Die Drittschuldnerbezeichnung ist falsch, sodass die Zustellung an unseren Mandaten als Insolvenzverwalter erfolgt ist. :nachdenk
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AliceImWunderland
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#4

31.03.2017, 10:05

Also habt Ihr doch etwas falsch gemacht? :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

31.03.2017, 11:00

Nein, unser Auftrag war eindeutig. Es sollte an die UG zugestellt werden, nicht an die GmbH. Der GV scheint die Parteien durcheinander gebracht zu haben. Auch wenn die einen Briefkasten teilen und eine ähnliche Firmierung haben, ist die Zustellung nicht wirksam. In der ZU steht ja auch die falsche Firmierung.

Nun habe ich schon folgendes herausgefunden:
Nur die Kosten werden nicht erhoben, die durch die unrichtige Sachbehandlung entstanden sind. Die Kosten, die bei richtiger Sachbehandlung entstanden wären, sollen auch weiterhin erhoben werden.
Heißt das für mich, dass ich gegen den Kostenansatz nichts machen kann, obwohl falsch zugestellt wurde? Hätte der GV ordnungsgemäß zugestellt, wären ja dieselben Kosten angefallen..!?

Und gleich eine Anschlussfrage: Was ist mit den Kosten für die zweite (dann ordnungsgemäße) Zustellung. Das dürften m.E. Mehrkosten sein, die nicht zu erstatten sind. Oder liege ich falsch? Wer hat diese Mehrkosten zu tragen (die zweite - ordnungsgemäße - Zustellung) erfolgte durch einen anderen GV.

Vielleicht findet sich ja auch ein GV online, der einen heißen Tipp hat!? Ich seh schon den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...
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paralegal6
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#6

31.03.2017, 11:34

den PÜB erlässt ja das Amtsgericht, dann haben die etwas falsch gemacht? Obwohl ich mir nicht vorstellen kann wie, es ist doch ein Vordruck. Ist der PÜB richtig nur die Zustellung falsch oder der PÜB an sich
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#7

31.03.2017, 11:57

Der PfÜB ist richtig, aber die Zustellung nicht. Der GV hat da was durcheinander gebracht. Frag mich nicht, wie.. Wie du sagst, der PfÜB ist ja eindeutig!
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#8

31.03.2017, 12:07

Langsam dämmert es mir: Im Pfüb steht der DS richtig bezeichnet, aber laut Zustellungsurkunde des GVZ hat er an den Falschen zugestellt, nämlich an den Schuldner, stimmts?

Wenn dem so ist, dann sehe ich das als unrichtige Sachbehandlung an. Dann müsste der GVZ meiner Meinung nach nochmal zustellen und diesmal kostenneutral.
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Pitt
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#9

31.03.2017, 12:08

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#10

31.03.2017, 13:20

Danke, Alice und Pitt, das hilft mir schon sehr weiter. Wieder was gelernt.

Alice, die erneute Zustellung erfolgte durch einen anderen GV. Deshalb die Frage, ob die Kosten des 2. GV als Schaden/Mehrkosten gewertet werden und wer diese zu tragen hat..
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