Titel in der Post verloren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Susi_Fröhlich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 09.03.2016, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.03.2017, 15:58

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen Gerichtsvollzieherauftrag losgelassen und habe mich gewundert, dass ich nichts zurück bekomme. Habe dann nach mehreren Sachstandsanfragen einen Anruf bekommen, dass die ZV nicht durchgeführt werden konnte, da der Schuldner verzogen ist, bliblablub. Jedoch sei seine Kostennote nicht ausgeglichen worden. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich keine Kostennachricht bekommen habe und im selben Moment hat mich der Schlag getroffen (wo ist der Titel?). Ich habe Ihn gefragt, und er meinte der hing an der Kostennachricht dran. Na toll! :-? Wisst ihr wie das nunb ist? Wer trägt die Verantwortung wenn etwas in der Post verloren geht? Mein Chef meint, ich soll den Gerichtsvollzieher anrufen und der soll zusehen wo er unseren Titel herzaubert. Aber mein Chef hat da eh immer sehr "eigensinnige" Ideen von der Welt. Von daher würde ich gern wissen wie nun die korrekte Vorgehensweise ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus! :wink1
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

28.03.2017, 16:02

Hallo,

ich würde den GVZ nochmal lieb bitten, dass er seine Akte durchsieht. Im Zweifel müsstet ihr sonst sicher eine Zweitausfertigung des Titels beim Gericht beantragen.

Gruß
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

28.03.2017, 16:10

Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post AG (der zu 99,9% ergebnislos verläuft) und Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung unter Darlegung des Sachverhaltes, wobei, wenn ich mich recht erinnere, der Anwalt in dem Antrag an Eides statt versichern muss, dass der Titel wirklich futsch ist. Ich fürchte, dass es an Euch ist, sich um die weitere vollstreckbare Ausfertigung zu bemühen. Die Kosten für die weitere Ausfertigung (aktuell 20,00 €) hat erst mal der Antragsteller/Gläubiger zu tragen, kann die aber später als notwendige Kosten der ZV gegen den Schuldner geltend machen.
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanag ... 79598.html
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

29.03.2017, 09:10

so wie Pitt

Ich würde aber den Gerichtsvollzieher noch bitten, dass er Euch schriftlich bestätigt, dass er den Titel am ... an Euch geschickt hat.
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

29.03.2017, 14:46

katuscha hat geschrieben:so wie Pitt

Ich würde aber den Gerichtsvollzieher noch bitten, dass er Euch schriftlich bestätigt, dass er den Titel am ... an Euch geschickt hat.
genau und mit dem Schreiben kannst du dann den neuen Titel beantragen. Du musst nachweisen bzw. glaub ich sogar teilweise eidesstattlich versichern, dass du den Titel nicht mehr besitzt und er z. B. bei der Post verloren gegangen ist.
237
Antworten