Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Gerichtsvollzieherauftrag losgelassen und habe mich gewundert, dass ich nichts zurück bekomme. Habe dann nach mehreren Sachstandsanfragen einen Anruf bekommen, dass die ZV nicht durchgeführt werden konnte, da der Schuldner verzogen ist, bliblablub. Jedoch sei seine Kostennote nicht ausgeglichen worden. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich keine Kostennachricht bekommen habe und im selben Moment hat mich der Schlag getroffen (wo ist der Titel?). Ich habe Ihn gefragt, und er meinte der hing an der Kostennachricht dran. Na toll! Wisst ihr wie das nunb ist? Wer trägt die Verantwortung wenn etwas in der Post verloren geht? Mein Chef meint, ich soll den Gerichtsvollzieher anrufen und der soll zusehen wo er unseren Titel herzaubert. Aber mein Chef hat da eh immer sehr "eigensinnige" Ideen von der Welt. Von daher würde ich gern wissen wie nun die korrekte Vorgehensweise ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Titel in der Post verloren
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Hallo,
ich würde den GVZ nochmal lieb bitten, dass er seine Akte durchsieht. Im Zweifel müsstet ihr sonst sicher eine Zweitausfertigung des Titels beim Gericht beantragen.
Gruß
ich würde den GVZ nochmal lieb bitten, dass er seine Akte durchsieht. Im Zweifel müsstet ihr sonst sicher eine Zweitausfertigung des Titels beim Gericht beantragen.
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Deans Schrei Pudding!!!
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Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post AG (der zu 99,9% ergebnislos verläuft) und Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung unter Darlegung des Sachverhaltes, wobei, wenn ich mich recht erinnere, der Anwalt in dem Antrag an Eides statt versichern muss, dass der Titel wirklich futsch ist. Ich fürchte, dass es an Euch ist, sich um die weitere vollstreckbare Ausfertigung zu bemühen. Die Kosten für die weitere Ausfertigung (aktuell 20,00 €) hat erst mal der Antragsteller/Gläubiger zu tragen, kann die aber später als notwendige Kosten der ZV gegen den Schuldner geltend machen.
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanag ... 79598.html
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so wie Pitt
Ich würde aber den Gerichtsvollzieher noch bitten, dass er Euch schriftlich bestätigt, dass er den Titel am ... an Euch geschickt hat.
Ich würde aber den Gerichtsvollzieher noch bitten, dass er Euch schriftlich bestätigt, dass er den Titel am ... an Euch geschickt hat.
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genau und mit dem Schreiben kannst du dann den neuen Titel beantragen. Du musst nachweisen bzw. glaub ich sogar teilweise eidesstattlich versichern, dass du den Titel nicht mehr besitzt und er z. B. bei der Post verloren gegangen ist.katuscha hat geschrieben:so wie Pitt
Ich würde aber den Gerichtsvollzieher noch bitten, dass er Euch schriftlich bestätigt, dass er den Titel am ... an Euch geschickt hat.