Hallo,
ich habe hier wohl ein Problem.
Ich habe am 03.03.2017 vom Gericht den VB mit Zustellung am 25.02.2017 übersandt bekommen.
Am 15.03.2017 habe ich dann einen Pfüb beantragt, der sich derzeit in der Zustellung befindet.
Vom AG Coburg bekomme ich nun die Mitteilung, dass mein VB laut Auskunft der Post ("Der Zustellungsauftrag wurde zum damaligen Zeitpunkt unter den uns bekannten Umständen korrekt zugestellt."; "das beigefügte Schriftstück wurde nachträglich im Bereich der Deutschen Post AG aufgefunden, die näheren Umstände der Rückgabe sind nicht bekannt.") nicht zugestellt werden konnte ("Empfänger nicht zu ermitteln").
Was mache ich den jetzt? Der Pfüb ist ja schon erlassen.
VB konnte nicht zugestellt werden, aber schon Pfüb beantragt
- Anahid
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Erlassen ja, aber nicht zugestellt. Versuch die Pfändung zu stoppen. So blöd wie das auch ist. Die Pfändung ist ungültig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Ja, aber das ist doch oft so. Es zahlt immer eine Partei. Und der Gegner weiß ja noch gar nichts von einem VB.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- katuscha
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Boah, ich habe eine super tolle Rechtspfleger erwischt.
Die hat den Pfüb aus der Post zur Verteilung wieder rausgefischt (manchmal ist es doch ganz gut, wenn nicht alles ganz so schnell geht) und mir den Titel mit der Bemerkung zurückgeschickt, dass ich den Titel nach ordnungsgemäßer Zustellung zu dem Aktenzeichen des Pfübs wieder reinreichen soll.
Die hat den Pfüb aus der Post zur Verteilung wieder rausgefischt (manchmal ist es doch ganz gut, wenn nicht alles ganz so schnell geht) und mir den Titel mit der Bemerkung zurückgeschickt, dass ich den Titel nach ordnungsgemäßer Zustellung zu dem Aktenzeichen des Pfübs wieder reinreichen soll.
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Das ist doch super!