![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Meine Frage ist jetzt aber: Was habe ich für eine Handhabe, wenn die Schuldnerin sich nicht abgemeldet hat? Auf der ersten Seite hieß es ja mal Anzeige. Aber meiner Kenntnis nach ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Weil mich die Schuldnerin sehr geärgert hat, möchte ich ihr jetzt gerne noch etwas Ärger machen und diesbezüglich auch hinterherhaken, auch wenn das unsere Anwaltsgebühren ja auch nicht zwangsläufig zurückbringt
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Weiß jemand, welche rechtliche Grundlage es gibt und wo ich eine entsprechende Meldung machen kann? Bei dem Einwohnermeldeamt, wo sie zuvor gemeldet war bzw. es immer noch ist? Erst der Gerichtsvollzieher teilte nach Nachbarschaftsbefragung mit, dass die Schuldnerin verzogen ist.