Ich wär da - vor allem am Telefon - vorsichtig. Ich war zwar immer im Gegensatz zu den Chefs diejenige, die sich z. B. mit ZV-Sachen auskannte (und das kennen wir alle ), aber die Haftung übernehm halt nicht ich. Wenn ich das echte "go" hatte, bitteschön, aber ansonsten - no way.Kanzleihund hat geschrieben:Ich meine, dass hier jedenfalls keine unerlaubte Rechtsberatung vorliegt, weil die Auskünfte stellvertretend für den Rechtsanwalt erfolgen. Dieser ist zur Rechtsberatung auf jeden Fall befugt.
Ob man sich selbst zutraut, Auskünfte an Mandanten zu erteilen, ist eine ganz andere Sache. Die Aussage, da müsse sich der Rechtsanwalt eben einlesen, halte ich gelinde gesagt für sehr frech und eher nicht zielführend. Wozu habe ich eine Mitarbeiterin, wenn mir diese bei der kleinsten Gelegenheit die Mitarbeit verweigert. Nur zum Tippen brauche ich keine Rechtsanwaltsfachangestellte, da bekomme ich "billigeres" Personal. Was jetzt natürlich nicht heißen soll, dass die Rechtsanwaltsfachangestellte die ganze Anwaltsarbeit macht. Aber wenn sie ohnehin in der Materie firm ist, dann sollte sie auch entsprechende Auskünfte erteilen.
Gleiches gilt für die Frage, ob man telefonische Auskünfte erteilt. Hier wäre ich wegen der Tatsache, dass einem Mandanten gern das Wort im Mund herum drehen, auch eher vorsichtig. Aber das ist Geschmackssache.
"Beratung" von Mandanten durch Rechtsanwaltsfachangestellte?
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Ich würde es so handhaben:
Mandant fragt etwas am Telefon, Du sagst ihm, dass Du es erst mit Chef besprechen musst und ihn dann zurückrufst. Du fertigst eine Notiz über das, was Du antworten würdest und lässt Dir dies vom Chef abzeichen. Dann rufst Du den Mandanten an und teilst ihm das, was auf Deiner Notiz steht mit.
Damit bist Du abgesichert und entlastet trotzdem Deinen Chef. Für mich ist das keine Beratung, wenn Du Dich vorher mit Chef abstimmst.
Mandant fragt etwas am Telefon, Du sagst ihm, dass Du es erst mit Chef besprechen musst und ihn dann zurückrufst. Du fertigst eine Notiz über das, was Du antworten würdest und lässt Dir dies vom Chef abzeichen. Dann rufst Du den Mandanten an und teilst ihm das, was auf Deiner Notiz steht mit.
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So machen wir das auch meistens! Wobei das bei uns ja noch etwas anders läuft wg. Rechtsabteilung und wir nur firmenintern beraten und Auskunft erteilen.katuscha hat geschrieben:Ich würde es so handhaben:
Mandant fragt etwas am Telefon, Du sagst ihm, dass Du es erst mit Chef besprechen musst und ihn dann zurückrufst. Du fertigst eine Notiz über das, was Du antworten würdest und lässt Dir dies vom Chef abzeichen. Dann rufst Du den Mandanten an und teilst ihm das, was auf Deiner Notiz steht mit.
Damit bist Du abgesichert und entlastet trotzdem Deinen Chef. Für mich ist das keine Beratung, wenn Du Dich vorher mit Chef abstimmst.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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@Anahid: Genau das war ja die Frage, die ich mir gestellt habe. Liegt in so einem Fall "unerlaubte Rechtsberatung" vor oder ist das in Ordnung, wenn der Chef die Auskunftserteilung anweist.
@icerose: Ja, den Hinweis "nach Rücksprache mit RA..." verwende ich auch immer.
@icerose: Ja, den Hinweis "nach Rücksprache mit RA..." verwende ich auch immer.
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Das Problem kann doch relativ einfach umgegangen werden. Zum einen natürlich mit der Formulierung "Nach Rücksprache mit .... teile ich mit ..." das wurde ja schon gesagt. Telefonnotizen sind sowieso immer hilfreich und zum dritten (so mache ich das häufiger bei Mdt. bei denen ich mir nicht sicher bin, ob da nicht etwas verdreht wird) ...: Schreiben erstellen, vom RA gegenlesen und ggf. "absegnen" lassen, per Mail raus (ich habe zu diesem Zweck noch eine eingescannte Unterschrift) ... Erhalten Sie anliegend Schreiben von Rechtsanwalt humpelpumpel z.K., fertig. Bei uns ist es nämlich so, dass die Anwälte von Ihren Mail-Accs. nicht mit Mandanten korrespondieren sollen (und auch nicht wollen).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch