Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1
24.02.2017, 15:47
Hallo!
Für den Gegenstandswert muss ich eine wiederkehrende Leistung berechnen. Nach meiner Kenntnis gem. § 9 ZPO.
Wir haben einmalig 15.000 Euro + Rente lebenslang 200,00 Euro.
Rechne ich das so:
15.000 + 200 x12 x3,5 -> Also 15.000 + 8.400 Euro = 23.400 Euro.
Wäre das richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
27.02.2017, 09:50
Nach meiner Meinung ist das § 42 GKG und damit 3 Jahre. Die Art der Berechnung wäre aber richtig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Ulili
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