Hallo ihr Lieben, ich habe mal wieder eine Akte auf dem Tisch. Die Lösung ist bestimmt total einfach, ich denke einfach nur wieder zu kompliziert.
Unser Mandant zahlt unsere Kostenrechnung (1,3 GG + Auslagen) nicht, jetzt soll ich einen Mahnbescheid beantragen. An sich kein Problem. Mein Chef will allerdings, dass ich den Mahnbescheid nur über eine 1,0 GG mache. Kann ich das einfach so machen? Oder müsste ich zunächst den Mandanten nochmal anschreiben.
Mir geht es nämlich darum, wenn die GS Widerspruch einlegt und das ganze begründet werden müsste, haben wir ja nur eine Kostenrechnung über eine 1,3 GG zu Rechnungsnummer xy in der Akte. Dann kann ich ja eigentlich nicht die gleiche Rechnungsnummer im Mahnbescheid angeben, aber nur eine 1,0 GG fordern.
Wahrscheinlich denke ich einfach nur zu kompliziert. Wäre dankbar, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wie ihr das am sinnvollsten erachtet.
Mahnbescheid wegen eigener Forderung
- alraune
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Ich verstehe, wo Du das Problem siehst. Rechne doch mal aus, was bei einer 1,0 Gebühr brutto rauskommt und mach diesen Betrag als "Teilbetrag aus Rg. Nr. XYZ" im MB-Antrag geltend. Du trägst ja im MB-Antrag eh nicht "1,3-Gebühr" ein, sondern nur "Rechnung Nr. XYZ vom ..."
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso rechnet man eine 1,3-GeschG ab und setzt dann nur eine 1,0 durch?
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Danke für den Tipp. So werde ich das einfach mal machen. Mal schauen was am Ende rauskommtalraune hat geschrieben:Ich verstehe, wo Du das Problem siehst. Rechne doch mal aus, was bei einer 1,0 Gebühr brutto rauskommt und mach diesen Betrag als "Teilbetrag aus Rg. Nr. XYZ" im MB-Antrag geltend. Du trägst ja im MB-Antrag eh nicht "1,3-Gebühr" ein, sondern nur "Rechnung Nr. XYZ vom ..."