ich muss eine Kostennote der Gegenseite auf Richtigkeit prüfen und habe folgende Abrechnung vorliegen:
2300 Geschäftsgebühr Abmahnung Mdt1 25.000,00 EUR 1,5 1.182,00 EUR
2300 Geschäftsgebühr Abmahnung Mdt2 25.000,00 EUR 1,5 1.182,00 EUR
2300 Geschäftsgebühr Abschlusserklärung Mdt1+2 20.000,00 EUR 1,3 964,60 EUR
3100 Verfahrensgebühr einstw. Verfügung 20.000,00 EUR 0.65 482,30 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 3.850,90 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 731,67 EUR
zu zahlender Betrag 4.582,57 EUR
Folgender Sachverhalt:
Erst gab es eine Abmahnung, dann die einstweilige Verfügung und schlussendlich eine Abschlusserklärung.
Meine Frage:
Wieso rechnen die die Verfahrensgebühr nur hälftig ab/an? Also dass man die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnet weiß ich, aber andersrum? Ich seh da nich so richtig durch erlich gesagt. Ich hoffe ihr könnt da ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank schonmal im Vorraus.
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