Insolvenztabelle

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BlackWoman

#1

15.02.2017, 15:39

Hallo zusammen,
ich möchte einen Tabellenauszug anfordern. Kann ich den auch beim Insolvenzverwalter anfordern oder geht das nur über das InsO-Gericht?

Vielen Dank. :wink2
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#2

15.02.2017, 15:47

Soweit ich weiß nur über das Inso-Gericht.
Liebe Grüße

Sylvia

173



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BlackWoman

#3

15.02.2017, 16:08

Ja das habe ich eigentlich auch gedacht, nur unsere RAin meinte, ich soll diesen beim InsO-Verwalter anfordern.
Aber dann schreibe ich das Gericht an.
Vielen Dank. :wink2
Richter2016
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#4

15.02.2017, 20:09

Hallo BlackWoman. Als Sachbearbeiter in einer Insolvenzkanzlei kann ich bestätigen, dass Tabellenauszüge nur das zuständige Insolvenzgericht aushändigen darf.

LG
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paralegal6
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#5

16.02.2017, 09:24

brauchst du denn einen vollstreckbaren? Einen normalen Auszug hast du ja bekommen nach dem Prüftermin
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148
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#6

01.02.2018, 14:30

Ich hätte hierzu auch mal eine Frage. Ich habe eine Akte vor mir liegen, da wurde im Jahr 2015 die Forderungsanmeldung gemacht und seitdem ist nichts mehr passiert.

Würdet ihr hier einen Tabellenauszug anfordern? Mein Chef meint, das brauchen wir nicht. Ich weiß aber nicht einmal, ob die Forderung anerkannt wurde oder bestritten oder sonstwas ...
237
BlackWoman

#7

01.02.2018, 15:13

Ich würde einfach mal beim Insolvenzverwalter nachfragen.
Sonnenblume1804
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#8

01.02.2018, 17:02

148 hat geschrieben:Ich hätte hierzu auch mal eine Frage. Ich habe eine Akte vor mir liegen, da wurde im Jahr 2015 die Forderungsanmeldung gemacht und seitdem ist nichts mehr passiert.

Würdet ihr hier einen Tabellenauszug anfordern? Mein Chef meint, das brauchen wir nicht. Ich weiß aber nicht einmal, ob die Forderung anerkannt wurde oder bestritten oder sonstwas ...
Habt Ihr Eure Forderung fristgerecht angemeldet? Oder erst nach dem Termin. Wenn Ihr Eure Forderung erst nach dem Termin angemeldet habt, kann es gut sein, dass der Verwalter die nachträglichen Forderungen noch nicht zur Prüfung dem Gericht vorgelegt hat. Das wird meistens bei Einreichung der Schlussunterlagen gemacht und deshalb hast Du noch nichts gehört. Wenn Ihr fristgerecht Eure Anmeldung vorgelegt habt, dann wurde Eure Forderung anerkannt. Es erhalten nur diejenigen ein Tabellenblatt, bei denen die Forderung bestritten wurde. Sollte der Schuldner keine RSB erhalten, wäre Dein Titel das Tabellenblatt. Es ist also nie einen Fehler dieses Tabellenblatt beim AG anzufordern.

LG:-)
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paralegal6
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#9

01.02.2018, 21:11

Einen Auszug bekommt man automatisch nach dem PT und da es 2015 war sollte er schon bei euch eingetrudelt sein. Sonst wie Sonnenblume, aber sollte trotzdem auch schon Schlusstermin gewesen sein. Schaue mal im Inet obs noch läuft. Ich faxe Anmeldungen vorab damit nichts verloren geht.
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Sonnenblume1804
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#10

02.02.2018, 06:32

paralegal6 hat geschrieben:Einen Auszug bekommt man automatisch nach dem PT
Automatisch erhalten nur diejenigen Gläubiger den Tabellenauszug, bei denen die Forderung bestritten wurde, zwecks Möglichkeit einer Klage. Bei festgestellten Forderungen, verbleibt es bei meinem Beitrag von oben. Die Insolvenzordnung sieht eine Benachrichtigung bei festgestellte Forderungen nicht vor.

Also zumindest ist es bei unseren Gerichten so. Wenn Du sagst Ihr bekommt trotzdem ein, dann ist es evtl.von Gericht zu Gericht verschieden.

LG
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