Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1
10.02.2017, 14:25
Hallo,
ich bin gerade über den § 754 a ZPO gestolpert:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/754a.html
"eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung"
Weiß jemand von Euch wie und wo das geht?
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Galaxy
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#2
14.02.2017, 16:16
Diese Art der Vollstreckung ist dann möglich, wenn das komplette Mahnverfahren über EGVP gelaufen ist und somit der VB bereits im elektronischen System gespeichert ist. Dann kannst Du ebenfalls über EGVP den GV beauftragen ohne dass der Titel im Original vorgelegt werden muss.
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katuscha
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#3
15.02.2017, 08:41
Ah okay. Vielen Dank!
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Dr. House
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#4
16.02.2017, 16:16
Langsam an! Es gibt zur Zeit weder die elektronische Akte, noch kann der Antrag elektronisch ohne Titel übersandt werden. Kommt alles noch