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Ich habe da sowieso schon ewig auf eine Antwort vom GV gewartet. Ich habe einen Vollstreckungsauftrag erteilt und um Drittauskünfte ersucht. Diese waren mir sehr wichtig, da der Schuldner, eine GmbH, im Jahre 2012 die EV abgegeben hat und ich das natürlich nicht wusste
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Der GV teilte dann (in meinem Urlaub) mit, dass ev bereits abgegeben wurde, wir das Protokoll anfordern könnten und er noch eine Mitteilung bräuchte, was mit den Drittauskünften sei. Einer meiner Chefs hat dann verfügt, den Antrag zurückzunehmen....
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Jetzt sitze ich hier und weiß nicht weiter...Wenn ich jetzt wiederum das VA-Verfahren betreibe und die Drittauskünfte verlange, kann es mir ja vielleicht passieren, dass ich diese gar nicht mehr bekomme (ich habe da diverse Entscheidungen gefunden). Für eine erneute VV fehlen mir eigentlich die Beweise....außer, dass diese Firma eben in 2012 die EV abgegeben hat und jetzt immer noch existent ist - ohne Insolvenz, ohne weitere Einträge im Vollstreckungsportal und ohne Vermerke im Handelsregister. Kann ich daraus was konstruieren, wie z. B., eigentlich pleite, aber läuft trotzdem noch seit 2 Jahren, also neue Auftraggeber oder Einkünfte? Ich hoffe, ich habe mich ein bißchen verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für Eure Hilfe!
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