PfÜB Ausfertigungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

09.02.2017, 12:59

Hallo zusammen,

in wievielfacher Ausfertigung schickt ihr einen Antrag auf Eralss eines PfÜB ans Gericht?

Ich habe gestern mit einer GVin telefoniert, da diese Kopierkosten für den PfÜB abgerechnet hatte, obwohl ich den Antrag 4-fach (für Gericht, GV, DS, Schuldner) bei Gericht eingereicht hatte und auch sonst nix zu kopieren war. Sie erklärte, dass sie vom Gericht immer nur ein Exemplar des PfÜB bekomme, nämlich den erlassenen PfÜB. Dieses Exemplar müsse sie dann entsprechen kopieren. Das sei durchaus üblich und sie rät mir, den Antrag nur noch 1-fach bei Gericht einzureichen. Sie meinte, in über 90% der Fälle würden die Gerichte nur ein Exemplar an die GV weitergeben...

Wie sind da eure Erfahrungen? Handhaben die Gerichte das unterschiedlich? Wie wird es überwiegend gemacht?

Viele Grüße, Sanya
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5170
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

09.02.2017, 13:01

Höre ich jetzt so zum ersten Mal. Ich gebe immer das Original mit, dann eine Abschrift für Schuldner und dann noch für jeden Drittschuldner eine Abschrift. Mir wären auch noch nie Kopierkosten in der GVZ-Rechnung aufgefallen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

09.02.2017, 13:19

Höre ich auch zum ersten Mal so.
Ich füge bei: 1 Original, 3 einfache Abschriften (1 für Schuldner, 1 für DS und 1 die an uns zurückgeht). Pro weiteren DS füge ich eine einfache Abschrift dabei.
Und bisher war es fast immer so, dass ich auch unsere Ausfertigung zurückbekommen habe und nicht eine kopierte Ausfertigung vom GVZ. Ohne Berechnung der weiteren Kopiekosten.
Es ist mir bisher ein einziges Mal passiert, dass der GVZ vom Gericht nur eine Ausfertigung bekommen hat und diese selbst kopieren musste.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

09.02.2017, 13:31

Mir wurde auch schon mal gesagt, dass ich nur eine Ausfertigung ans Gericht schicken soll und prompt hat das Gericht weitere Abschriften nachgefordert. Seitdem schicke ich wieder ausreichende Abschirften mit.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8087
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

09.02.2017, 13:44

katuscha hat geschrieben:Mir wurde auch schon mal gesagt, dass ich nur eine Ausfertigung ans Gericht schicken soll und prompt hat das Gericht weitere Abschriften nachgefordert. Seitdem schicke ich wieder ausreichende Abschirften mit.
Genau. Diese landen dann im Müll und der GV berechnet die Kopien...
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

09.02.2017, 14:04

Ahhhh, ich habs befürchtet, dass das jedes Gericht anders macht.... :roll:

Ich würde am liebsten bei Gericht fragen, wer dem Mandanten jetzt die unnötigen Kopiekosten erstattet! Ist ja nicht viel, aber ich finds trotzdem unmöglich!

Danke für Eure Antworten!
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2691
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#7

09.02.2017, 14:45

Ich schicke mittlerweile nur noch 2 Abschriften zum Gericht. Eine für die Gerichtsakte und eine für den Gerichtsvollzieher.
Nachdem mir ein AG "mitgeteilt" hat, dass es quasi egal ist ob ich die ausreichende Anzahl Kopien mitschicke oder nicht und der Gerichtsvollzieher kopieren kann wenn er will, spar ich mir den Ausdruck und lass die Gerichtsvollzieher fleißig kopieren.

Jetzt muss ich dazu sagen, dass ich bei ner Beglaubigung weniger zahlen muss, als wenn der Gerichtsvollzieher sich eine Kopie zieht.
Bei anderen Gläubigern ist das egal ob da jetzt 10 Euro Beglaubigungsgebühren oder 10 Euro Kopierauslagen anfallen. Für mich (und somit für den Steuerzahler) war es bislang nicht egal.
Dateianhänge
Erinnerung Ablehnung Pfüb Kosten GV v. AG München.pdf
(98.11 KiB) 283-mal heruntergeladen
LG München I 16 T 20941 15 Sofortige Beschwerde GV Kopierkosten Pfüb.pdf
(50.05 KiB) 227-mal heruntergeladen
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

09.02.2017, 17:09

:thx
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#9

10.02.2017, 10:10

ich krieg meine Ausdrucke immer öfter zurück - jetzt schicke ich auch nur noch ein Exemplar - ich kann die Kosten ja eh nicht verhindern. :-?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten