Titeländerung bei Namensänderung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Franzilili
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 26.10.2016, 14:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

07.02.2017, 21:50

Hallo meine Lieben,

ich brauche euren Rat. Diesmal werde ich ein bisschen deutlicher erklären, was mein Problem ist. :D

Zum Sachverhalt:

Eine Frau X wollte sich von ihrem Mann Y scheiden lassen. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Insolvenz, hatte aber ein heftiges Passivvermögen. Wir vertreten den IV. Zu der Scheidung kam es nicht mehr, da der Mann Y Selbstmord begangen hatte. Die Frau als Alleinerbin, hat das Erbe ausgeschlagen, jedoch alles an Passivvermögen mitgenommen. Jetzt möchte der IV natürlich das Vermögen zurück. Folge: Es wurde ein Aufforderungsschreiben geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt sind wir noch von dem Nachnamen des Mannes ausgegangen. Als der Anwalt der Frau schrieb, gab er einen anderen Nachnamen der Frau an, was bedeuten muss, dass Sie entweder neu geheiratet hat oder ihren Mädchennamen angenommen hat. Es wurde Klage eingereicht. Heute war die Verhandlung. Der Anwalt der Gegenseite hatte zwischenzeitlich das Mandat niedergelegt und die Frau ist nicht aufgetaucht. Auch sonst ist sie unauffindbar. Es wurde ein Versäumnisurteil erlassen. Jedoch mit dem Nachnamen des Mannes. Jetzt meine Fragen:

Wir müssen den Titel berichtigen lassen, oder?

Wenn ja, wir haben bereits beim Meldeamt am letzten bekannten Wohnort um Bestätigung der Namensänderung gebeten. Reicht das als Anlage für den Antrag aus?

Wie lange dauert es, bis so eine Titelsänderung bewirkt ist?

Muss ich noch etwas anderes beifügen, vielleicht das erste außergerichtliche Schreiben des gegn. Bevollm.?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Liebste Grüße

Franzi :thx
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

07.02.2017, 22:00

Franzilili hat geschrieben: Muss ich noch etwas anderes beifügen, vielleicht das erste außergerichtliche Schreiben des gegn. Bevollm.?
Warum habt ihr denn die Namensänderung nicht gleich dem Gericht mitgeteilt bzw. gleich die Klage mit dem neuen Namen eingereicht?
237
Franzilili
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 26.10.2016, 14:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

07.02.2017, 22:06

Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht, weil ich da noch nicht in der Kanzlei war. Letzt Woche hatte ich die Akte das erste Mal zur Bearbeitung in der Hand.

-.-
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

07.02.2017, 22:17

Ich hatte mal das Problem, dass der Nachname unserer Mandantin falsch geschrieben wurde (Klassiker: Maier statt Meyer). Wir hatten dann die Berichtigung nach 319 ZPO beantragt. Es wurde dann ein Berichtigungsbeschluss erlassen, der kommt dann an den Titel.

Wie das jetzt in deinem Fall ist weiß ich ehrlich gesagt nicht :kopfkratz
Ich denke du kannst hier aber auch die Berichtigung beantragen. Muss den Antrag nur irgendwie begründen.
237
Franzilili
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 26.10.2016, 14:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

07.02.2017, 22:20

Bei einem Schreibfehler hätte ich das sofort gemacht, nur hier bin ich irgendwie überfragt. Die hat ja auch alle Unterlagen (samt Heiratsurkunde) mitgenommen.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#6

08.02.2017, 08:40

Ich würde hier mal beim Standesamt nachfragen, wenn die Dir bestätigen, dass sie erst so hieß wie der Mann und jetzt anders, dann reicht das und Du brauchst keine Titelberichtigung.

Wenn mein Schuldner heiratet, füge ich auch nur die Bestätigung bei.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

08.02.2017, 10:05

Franzilili hat geschrieben:
Wenn ja, wir haben bereits beim Meldeamt am letzten bekannten Wohnort um Bestätigung der Namensänderung gebeten. Reicht das als Anlage für den Antrag aus?
Katuscha hat Recht, in der Regel braucht man keine Titelberichtigung, wenn die Namensänderung durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden kann. Diese muss bei der ZV immer beigefügt werden.

Ich habe schon mal erlebt, dass der Rechtspfleger sich geweigert hat, einen Pfüb zu erlassen und darauf bestanden hat, dass der neue Name als klarstellender Zusatz im Titel beigeschrieben werden soll. Hierfür reicht die von dir erwähnte Urkunde ebenfalls aus.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Franzilili
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 26.10.2016, 14:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#8

20.02.2017, 14:41

vielen Danke für eure Antworten :)

wir haben jetzt einfach die erweiterte EMA ans Gericht geschickt mit der Bitte um Namensänderung. (hab ne Rechtspflegerin angerufen, die meinte das würde ausreichen)

Danke nochmals und noch einen angenehmen Nachmittag :)
Antworten