Hallo,
bei mir taucht immer wieder die selbe Frage auf
Ich habe den Haftbefehl vom Gericht zurück erhalten (obwohl in unserem ZV-Auftrag stand, dass der direkt an den GV geschickt werden soll).
Wenn ich jetzt den HB an den GV zur Vollziehung schicke, muss ich das mit dem Formular machen oder kann ich einfach ein Schreiben fertigen, alle Unterlagen beifügen, und an den GV zur Vollziehung schicken?
Danke für Eure Hilfe
LG
Emilia
Formularzwang
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echt doof, aber nimm das Formular. In dem Fall kannst du ja wirklich nur die Seiten drucken, wo was angekreutzt ist.
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In so einem Fall verweise ich immer auf unseren ZV-Auftrag vom ... und bitte um Erledigung der Verhaftung und schicke die Sachen dem GVZ einfach so ohne Formular.
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wenn das ursprünglich beantragt war, dann geht das natürlich.Ciara hat geschrieben:In so einem Fall verweise ich immer auf unseren ZV-Auftrag vom ... und bitte um Erledigung der Verhaftung und schicke die Sachen dem GVZ einfach so ohne Formular.
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Sie hatte jedenfalls geschrieben, dass der Auftrag in ihrem ZV-Auftrag enthalten war. Wenn es nicht vorher schon beantragt wurde, sollte man natürlich das Formular nehmen.icerose hat geschrieben:wenn das ursprünglich beantragt war, dann geht das natürlich.Ciara hat geschrieben:In so einem Fall verweise ich immer auf unseren ZV-Auftrag vom ... und bitte um Erledigung der Verhaftung und schicke die Sachen dem GVZ einfach so ohne Formular.
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für sowas hab ich eine imaginäre Kollegin, die dann grad nicht da ist.Emilia06 hat geschrieben:mehr als dass der GV hier anruft und mich zur Schnecke macht, kann nicht passieren
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Mit der Kollegin ist gut. Den muss ich mir merkenicerose hat geschrieben:für sowas hab ich eine imaginäre Kollegin, die dann grad nicht da ist.Emilia06 hat geschrieben:mehr als dass der GV hier anruft und mich zur Schnecke macht, kann nicht passieren
Aber mich hat noch kein GVZ deswegen angerufen. Ich habe auch schon oft vom Gericht den Haftbefehl direkt bekommen, obwohl ich die Verhaftung im Antrag schon mit beantragt habe. Bisher habe ich dann auch immer das Formular für den Haftauftrag genommen. Ging immer glatt. Ist wohl beides richtig
Liebe Grüße
Sylvia
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