Formularzwang

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Emilia06
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#1

01.02.2017, 15:10

Hallo,

bei mir taucht immer wieder die selbe Frage auf :oops:

Ich habe den Haftbefehl vom Gericht zurück erhalten (obwohl in unserem ZV-Auftrag stand, dass der direkt an den GV geschickt werden soll).
Wenn ich jetzt den HB an den GV zur Vollziehung schicke, muss ich das mit dem Formular machen oder kann ich einfach ein Schreiben fertigen, alle Unterlagen beifügen, und an den GV zur Vollziehung schicken?

Danke für Eure Hilfe

LG
Emilia
:thx
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#2

01.02.2017, 15:14

echt doof, aber nimm das Formular. In dem Fall kannst du ja wirklich nur die Seiten drucken, wo was angekreutzt ist. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Emilia06
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#3

01.02.2017, 15:17

Ok, danke

sicher ist sicher

LG
Emilia
:thx
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Ciara
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#4

01.02.2017, 15:22

In so einem Fall verweise ich immer auf unseren ZV-Auftrag vom ... und bitte um Erledigung der Verhaftung und schicke die Sachen dem GVZ einfach so ohne Formular.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#5

01.02.2017, 15:36

Ciara hat geschrieben:In so einem Fall verweise ich immer auf unseren ZV-Auftrag vom ... und bitte um Erledigung der Verhaftung und schicke die Sachen dem GVZ einfach so ohne Formular.
wenn das ursprünglich beantragt war, dann geht das natürlich. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#6

01.02.2017, 15:40

icerose hat geschrieben:
Ciara hat geschrieben:In so einem Fall verweise ich immer auf unseren ZV-Auftrag vom ... und bitte um Erledigung der Verhaftung und schicke die Sachen dem GVZ einfach so ohne Formular.
wenn das ursprünglich beantragt war, dann geht das natürlich. ;)
Sie hatte jedenfalls geschrieben, dass der Auftrag in ihrem ZV-Auftrag enthalten war. ;-) Wenn es nicht vorher schon beantragt wurde, sollte man natürlich das Formular nehmen.
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#7

01.02.2017, 16:43

:oops: wer lesen kann (ist klar im Vorteil) :patsch
Sorry, Emilia06.
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#8

02.02.2017, 11:11

macht nix
mehr als dass der GV hier anruft und mich zur Schnecke macht, kann nicht passieren :lol:

ich werds überleben, stell mich dann doof, das kann ich am besten :wink1

LG
Emilia
:thx
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#9

02.02.2017, 11:44

Emilia06 hat geschrieben:mehr als dass der GV hier anruft und mich zur Schnecke macht, kann nicht passieren :lol:
für sowas hab ich eine imaginäre Kollegin, die dann grad nicht da ist. :pfeif
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#10

02.02.2017, 12:27

icerose hat geschrieben:
Emilia06 hat geschrieben:mehr als dass der GV hier anruft und mich zur Schnecke macht, kann nicht passieren :lol:
für sowas hab ich eine imaginäre Kollegin, die dann grad nicht da ist. :pfeif
Mit der Kollegin ist gut. Den muss ich mir merken :lolaway

Aber mich hat noch kein GVZ deswegen angerufen. Ich habe auch schon oft vom Gericht den Haftbefehl direkt bekommen, obwohl ich die Verhaftung im Antrag schon mit beantragt habe. Bisher habe ich dann auch immer das Formular für den Haftauftrag genommen. Ging immer glatt. Ist wohl beides richtig :lol:
Liebe Grüße

Sylvia

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