Hallo,
nachdem ich jetzt etwas länger aus dem Beruf draussen war hätte ich mal kurz paar Fragen wg. einem Mahnbescheid.
Wenn jemand eine Brille gekauft hat und nicht bezahlt, gibt man dann Kaufvertrag als Katalognummer an?
wenn unser Mandant ein Geschäft hat, dürfen wir doch keine MwSt. auf unsere GG berechnen?
Bekommt man beim Mahnbescheid nochmal Zinsen auf die GG?
Auf die Verfahrensgebühr ist anzurechnen? Wie berechne ich nochmals den Betrag?
Vielen Dank für Eure Hilfe
online Mahnantrag
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17634
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
1) Katalognummer ist Warenlieferung (43 glaub ich)
2) richtig
3) Zinsen auf die GG sind eigentlich nur dann geltend zu machen, wenn der Mandant die GG bereits an Euch gezahlt hat.
4) Anrechnungsvorschrift Vorbemerkung 3 (4) beachten. Die Hälfte der GG, höchstens jedoch eine 0,75 Gebühr ist anzurechnen.
2) richtig
3) Zinsen auf die GG sind eigentlich nur dann geltend zu machen, wenn der Mandant die GG bereits an Euch gezahlt hat.
4) Anrechnungsvorschrift Vorbemerkung 3 (4) beachten. Die Hälfte der GG, höchstens jedoch eine 0,75 Gebühr ist anzurechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3544
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Jetzt musste ich erstmal nachschauen:Tinaho hat geschrieben:Die Frage ist beim MB Formular:
Laufende Zinsen zu Anspruch Warenlieferung:
Tägliche, monatliche oder jährliche Verzinsung
Du trägst oben 5,000 % ein und machst bei "-Punkte über Basiszinssatz" ein Kreuz und unten lässt du jährliche stehen.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3544
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Du meinst sicherlich geholt. Wenn schon gezahlt wurde, brauchst Du ja keinen Mahnbescheid.Tinaho hat geschrieben:vielen lieben Dank.
Zinsen ab wann? Bezahlt wurde am 19.04.2016
Das hatte ich ja oben schon geschrieben: Ab Mahnung.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17634
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn die Brille abgeholt, aber nicht bezahlt wurde, wurde ja wohl dem Käufer eine Rechnung geschickt. Wurde die Rechnung gemahnt, dann werden die Zinsen ab Mahnung gerechnet. Wurde nicht gemahnt, dann nimm eine Verzinsung ab Zustellung des Mahnbescheids.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.