Hallo, ich bin mir gerade unsicher bei einer Verfahrenskostenhilfeabrechung in einem Anordnungsverfahren (Umgang).
Das Gericht hat die Streitwerte wie folgt festgesetzt:
Anordnungsverfahren: 1.500,00 €
Vergleich: 4.500,00 €
Ich würde wie folgt die Verfahrenskostenhilfeabrechnung machen:
Streitwert: 1.500,00 €
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Streitwert: 4.500,00 €
Einigungsgebühr
Ist es so richtigt oder gibt es wegen der verschiedenen Streitwert noch etwas zu beachten?
Verfahrenskostenhilfeabrechnung mit Vergleichsgebühr
- Liesel
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Zunächst ist zu klären, ob für den Vergleichsmehrwert Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.
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- Anahid
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Wenn Du für den Mehrvergleich VKH hast, warum willst Du dann die VG und TG nur aus dem geringen Streitwert berechnen? In dem Fall müsste die Rechnung wie folgt aussehen:
Streitwert: 1.500,00 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
Streitwert: 3.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG
Abgleich nach § 15 RVG: Beide Gebühren zusammen dürfen eine 1,3 Gebühr aus dem Gesamtstreitwert vonf 4.500,00 € nicht übersteigen.
Streitwert: 4.500,00 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3102 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
Auslagen
MwSt
Streitwert: 1.500,00 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
Streitwert: 3.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG
Abgleich nach § 15 RVG: Beide Gebühren zusammen dürfen eine 1,3 Gebühr aus dem Gesamtstreitwert vonf 4.500,00 € nicht übersteigen.
Streitwert: 4.500,00 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3102 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
Auslagen
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- Birne
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Ich erlaube mir mal diesen Thread hier aufzugreifen! Ich steh gerade mega auf dem Schlauch
Auch wir hatten ein Anordnungsverfahren zum Umgang, im Termin wurde Vergleich geschlossen.
Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 1500 € fest, der Vergleich hat einen Mehrwert von 1500 €.
Super-mega-peinliche Frage: Rechne ich alle Gebühren aus 1500 € ab?
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.
- Anahid
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Nein, wie unschwer aus meinem Beitrag oben zu ersehen ist.Birne hat geschrieben: Super-mega-peinliche Frage: Rechne ich alle Gebühren aus 1500 € ab?
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